Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
18.1924/25
Seite: 338
(PDF, 125 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1924/0340
*— 338

Zertrümmert hatte.. Spören eines Kampf es zeigte der Tatort
nicht. Die Leiche mußte, da auch der weiche Landweg keinerlei
verdächtige Spuren aufwies, von den Tätern bis zum Mühlgraben getragen
worden sein. Die sofort aufgenommene Untersuchung ergab, daß
Schulz, nachdem er noch mit seinem von einem Nachbardorf gekom(menehi!
Sohne gesprochen hatte, um II30 nachts vor seiner Wohnung weggegangen
war, weil er draußen verdächtige Geräusche zu hören glaubte. Die
lange Abwesenheit von Hause konnte nicht auffallen, da er dienstlich des
Nachts öfter fortblieb. Sofort aufgenommene Untersuchungen .durch Ansetzen
eines Spürhundes führten zu keinem Ergebnis, ebensowenig die
nachfolgenden gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen. Die größte
Wahrscheinlichkeit hatte die. Vermutung, daß Schulz auf seinem Dienstirang
als Nachtwächter einen Dieb überrascht liatts und von diesem erschlagen
worden war. Diese Vermutung veranlaßte den Untersuchungsrichter^;
Landgerichtsrat Dr. Weiß-Guben, den Förster S., den Gutsinspektor i
und einen Wirtschaftseleven v. W. in Untersuchungshaft zu nehmen, * I
als sich herausstellte, daß größere Diebereien auf dem Gute vorgekommen
waren, in die anscheinend die drei Verhafteten verwickelt waren. Später ^
stellte es sich jedoch heraus, daß nur der Inspektor Anteil daran hatte.
Allerdings saßen noch alle drei wegen des Verdachtes, Mittäter an den
Diebereien und am Morde gewesen zu sein, in Haft, als Frau Jordan*
zur Klärung der dunklen Sachlage hinzugezogen wurde.

Die Polizeiverwaltung von Crossen war an mich mit der Bitte herangetreten
, ihr für die Aufhellung des Kähmener Mordes eine Hellseherin
zu empfehlen. Ich nannte Frau Karlik und Frau Jordan. Da Frau Jordan
Gfter im Dienste eines Berliner Detektivinstitutes arbeitet, wählte die
Polizei Frau Jordan. Diese kam darauf auf meine Veranlassung am
1. Juli nach Crossen. Auch der Gubener Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat
Dr. Weiß, kam mit seinem Obersekretär Eiedel. Um Frau Jordan
auf keine falsche Fährte zu führen, bat ich sämtliche anwesenden Gerichts
- und Polizeibeamten, Frau Jordan keinerlei Mitteilungen über den
Mord zu machen. Mir selbst war nur die Tatsache des Mordes, sonst
keinerlei Einzelheit bekannt, da ich seit Ende April 1924 dienstlich in
Neuzelle beschäftigt bin und nur Sonnabend—Sonntag bei meiner Familie
in Crossen weile. So kannte Frau Jordan nur die Tatsache, daß der
Gemeindevorsteher, Nachtwächter und Schuhmacher Schulz in der Nacht
vom 1. zum 2. Mai in Kähmen ermordet worden war. Wohl hatte sie das
letzte nach dem Leben angefertigte Lichtbild des Erschlagenen, aber dazu
keinerlei Einzelmitteilungen erhalten. Man hatte sie u* a. in völliger Unkenntnis
von den aufgefundenen Sachen: Mütze, Pantoffel und Stock,
den Fundort derselben, den Fundort der Leiche, den Mutmaßungen über


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