Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
18.1924/25
Seite: 434
(PDF, 125 MB)
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mir sehr viel Zeugen zur Verfügung standen. Infolge der großen Teilnehmerzahl
entging es mir, daß ein Stock mit ins Sitzungszimmer genommen
war. Wohl hatten verschiedene Herren Stöcke mitgebracht, aber
von diesen Herren, alle den gebildeten Ständen angehörig, war im voraus
anzunehmen, daß sie in einem bewohnten Schlosse ihre Stöcke nicht mit
in einen Privatraum bringen würden. Tatsächlich hatten auch alle ihre
Stöcke draußen im Flur gelassen, bis auf den nur als Zuschauer gekommenen
Gerichtsassessor, der nachher seinen Stock auch glücklich fallen
ließ. So scheiterte der Enderfolg aus Mangel an Erfahrung.

Auf die mangelnde Vertrautheit mit Hellsehern dürften die meisten
Mißerfolge der Gerichtsuntersuchungen zurückzuführen sein, zu denen
Hellseher hinzugezogen wurden. Und anstatt den Grund des Mißerolges
in den eigenen Fehlern zu suchen, schieben die Gerichtsbeamten vielfach
den Mißerfolg dem Seher zu. Bezeichnend ist hierfür ein Fall beim Landgericht
Torgau. Dieses hatte zur Klärung zweier Mordsachen die beiden
Leipziger Hellseherinnen, die Schwestern Frau Hessel, Leipzig-Gohlis,
Lindenthalstraße 30,11, und Frau Diedrichs, Elisabethstr. 58, III, nach
Torgau kommen lassen. Von ihrer Verwendung hörte ich durch einen
Crossener Amtsgerichtsrat, der mir zur Erkundung des Falles die Adresse
eines Torgauer Landgerichtsrates gab. Ich schrieb darauf an den Herrn
und erhielt die Nachricht, daß beide Seherinnen völlig versagt hätten.
In dem einen Falle hätten die Angaben derselben keinerlei Bestätigung
gefunden, im andern hätten sie sogar von der richtigen auf eine i als che
Fährte geführt. Darauf suchte ich die Seherinnen in Leipzig selber auf.
Sie erklärten mir, daß in dem ersten Falle ihre Angaben sich nicht bestätigt
hätten, weil die Leiche von der genannten Stelle später fortgeschafft
sei, und im andern sie nicht unbeeinflußt hätten arbeiten können,
weil ihnen der Oberlandjäger im voraus seine falschen Vermutungen
suggeriert hätte. Zur Bestätigung ihrer Angaben verwiesen sie mich an
den Torgauer Staatsanwaltschaftsrat Heine, Außerdem führten sie mir
noch eine Eeihe von Fällen an, in denen sie bei behördlichen Untersuchungen
mit Erfolg gearbeitet hätten. Diese Fälle konnte ich bisher
nicht nachprüfen. Doch suchte ich auf der Rückfahrt von Leipzig nach
Crossen in Torgau den Staatsanwaltschaftsrat Heine auf. Dieser Herr
widerlegte die Schlüsse des Landgerichtsrates über das Versagen der
Seherinnen und bestätigte deren Angaben. Er begründete durch eine
ganze Reihe von Einzelheiten, daß bei beiden Frauen tatsächlich sehr gute
hellseherische Kräfte vorhanden seien und daß lediglich die Fehler der
untersuchenden Gerichts- und Polizeibeamten die Schuld am Mißerfolg
getragen hätten. Er war der Überzeugung, daß gute Hellseher mit dem
besten Erfolg bei Gerichtsuntersuchungen arbeiten würden, wenn man
erst alle Fehlerquellen kennen würde und im voraus auszuschalten ver-


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