Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
21.1927/28
Seite: 32
(PDF, 130 MB)
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1927/0036
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Hellichten Tage aber sind dieselben Vorgänge beobachtet worden! Das
jugendliche Dienstmädchen gestand nach einem gründlichen Verhör, den
ganzen Spuk inszeniert zu haben, und wurde zur Beobachtung der
psychiatrischen Klinik überwiesen.

Freiher von Schrenck-Notzing aber, der verdienstvolle Münchener
Forscher, hat sich mit diesem Ergebnis nicht ohne weiteres zufrieden gegeben
. Im Verein mit anderen parapsychologischen Forschern von wissenschaftlichem
Euf ist er nach gründlicher Untersuchung und Zeugenvernehmung
zu der Überzeugung gekommen, daß ein Teil der Spukvorkommnisse
rein telekinetischer Natur sind und daß die betrügerischen Manipulationen
des Dienstmädchens den Eindruck der echten Phänomene nur
verstärkten. Wenn man sich vor Augen hält, daß es sich um eine in
der Entwicklung begriffene, vielleicht gerade infolge einer verwirrenden
Medialität psychopathische Persönlichkeit handelt, muß man die Möglichkeit
echter, durch betrügerische Manipulationen verdeckter Telekinese
zugeben. Für Öffentlichkeit und Behörde ist der Fall „erledigt". So
wie die Verhältnisse liegen, wird er aber auch von Schrenck-Notzing nicht
ganz geklärt werden können. Die Psychiater haben freilich eine leichte
Diagnose für das Dienstmädchen: Psychopathin", und Zeugen, die die
fraglichen Erscheinungen am hellichten Tage beobachteten, werden auf
die so häufig vorkommenden Sinnestäuschungen hingewiesen.

Sinnestäuschungen kommen häufig vor. Jeder Untersuchungsrichter,
der zur Feststellung eines verwickelten Sachverhalts eine Reihe von
Augenzeugen zu vernehmen hat, weiß, mit welcher Überzeugungskraft
gegensätzliche Zeugenaussagen abgegeben werden. Es kommt aber darauf
an, welches Blickfeld, welche geistige Spannkraft, welche Urteilskraft der
einzelne Augenzeuge hätte. Es kommt ferner darauf an, welche Zeit
zwischen Erlebnis und Vernehmung des Zeugen verflossen ist. Gedächtnislücken
füllt die Phantasie aus. Unbewußt suggestive Fragen des
Untersuchenden, der trotz seines besten Willens nur eine bedingte Objektivität
erreichen kann, fälschen das Erinnerungsbild und die Aussagen.
Suggestible Personen aber, die in einem Verhör, einer Untersuchung
charakterfesten, willensstarken Wissenschaftlern oder Amtspersonen gegenüberstehen
, sind am wenigsten geeignet, die tatsächliche Sachlage klarzustellen
, ob sie nun „gestehen" oder „bezeugen". Sofern man einem Angeklagten
, einem Verdächtigten, dessen Gewissen nicht rein und dessen
Charakter schwach ist, einerseits mit schwersten Strafen droht — im Falle
des Spukmädchens etwa mit Zwangserziehung — andererseits zusichert,
daß man ihn schont, wenn er die „Wahrheit" sagt, wird man mit den
raffinierten Mitteln der Kriminalpsychologie Geständnisse erreichen —
insbesondere bei Psychopathen — die naturgemäß die exaktesten Zeugenaussagen
als unglaubwürdig erscheinen lassen. Wenn das schon bei


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