Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
21.1927/28
Seite: 116
(PDF, 130 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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mit den bedeutendsten ausländischen Zentralen geführten schriftlichen
Gedankenaustausch wurde unter persönlicher Mitwirkung des Pariser bekannten
Gelehrten und Fachschriftstellers Rene Sudre und des Münchener
Forscherb Dr. Baron A. von Schrenck-Notzing eine Anzahl von Punkten
festgesetzt, die für Experimente mit physikalischen Medien unbedingt
eingehalten werden müssen, falls die betreffenden Versuche Anspruch auf
Ernsthaftigkeit erheben. Die Formulierung stammt hauptsächlich von
Baron Schrenck, der auf diesem Gebiete wohl die größten Erfahrungen
besitzt.

Die Wichtigkeit dieses parapsychischen Versuchsregulativs liegt nicht
nur darin, daß das echte Medium unter derartigen Bedingungen unmöglich
schwindeln kann, sondern auch in der Sicherheit, daß ein Artist bei solchen
Kautelen unfähig ist, „dasselbe" zu produzieren. Der „Magier44 leistet
überhaupt nur dann ,,dasselbe", wenn das wirkliche oder angebliche Medium
ebenfalls zaubert, also schwindelt Handelt es sich dagegen um
echte Prästationen, liegt niemals Identität vor, auch wenn der äußere
Schein dafür spräche, denn bei den letzteren kommen eben ganz andere als
die bekannten mechanischen Kräfte als Agens in Betracht. Der Effekt,
z. B. das Heben eines Tisches, mag manchmal derselbe sein, niemals aber
der Vorgang, der zu diesem Effekte führt Andere Prästationen, wie
beispielsweise Materialisationen, sind unter keinen Umständen durch Tricks
zu bewerkstelligen. Der Vergleich mit der synthetischen Herstellung von
Stoffen, die in der Natur fertig gefunden werden, kann hier gamicht
herangezogen werden, denn künstlich erzeugtes Petroleum ist genauso
Petroleum wie das natürliche. Das Regulativ steht demnach auf dem
Standpunkte, daß das Angebot von Taschenspielern nur dann beachtenswert
wäre, wenn sich dieselben genau den gleichen Bedingungen unterwerfen
würden wie die medialen Prüflinge.

Die einzelnen Punkte sind folgende:

1. Der Prüfling, seine Begleitung oder ihm sonst nahestehende Personen
dürfen den Versuchsraum vor der Sitzung nicht betreten.

2. Der Prüfling wird in einem anderen Zimmer vollständig entkleidet,
womöglich gebadet und genauestens körperlich untersucht.

3. Hierauf wird er in ein vom Versuchsleiter geliefertes, ebenfalls genau
untersuchtes schwarzes Trikot eingenäht

4. Über das Trikot legt der Prüfling, wenn nötig, ein von der Ver-
suchsleitung vorher genauestens untersuchtes, ihr gehöriges Kleid
an,

5. Dann wird das angebliche Medium, von zwei Examinatoren fest
an den Händen gehalten, in den Versuchsraum geführt. Nimmt es
in einem Kabinett Platz, so haben die Hände in ununterbrochener
optischer und ta&tiler Kontrolle der Examinatoren zu stehen.


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