Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
21.1927/28
Seite: 434
(PDF, 130 MB)
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daß man den Urheber festzustellen vermochte. Bekannt ist der Fall
des Nationalrates Joller in Niederdorf bei Stans, in dessen Hause
vom 15* -27. August 1862 (Perty: Die myst Ersch. Ergsb. 62 ff., nach
eigenen Erkundigungen) Tische und Stühle umhergeworfen wurden,
Türen sich von selbst öffneten etc., wobei manche der mitgeteilten
Einzelheiten die Nachahmung des llhrenaufZiehens, Nebelbilder,
die sidi selbst bei Tage zeigten, an die ähnlichen Schilderungen in
dem Buche J. Kerners: Die Seherin von Prevorsf (p. 602, 606) erinnern
. Dieser teilt einen Fall vom Jahre 1808 mit (p. 558), wobei
in einem schlesischen Schlosse der Hofrat Hahn nebst anderen Zeuge
jener geheimnisvollen Bewegungen wie Herabfallen einer Schere,
Werfen eines Bierglases u. a. wurde. Das bedeutendste Beispiel
solcher Vorgänge verdanken wir dem spiritistischen Forscher A.
Aksakow (Die Vorläufer des Spiritismus), der bei der Untersuchung
mit der größten Genauigkeit verfahren ist So geben die 65 Urkunden
mit Handschriftenproben ein genaues Bild von dem Hergang
dieser Ereignisse und der mehrjährigen Untersuchung, die darüber
von dem Kreisgericht angestellt wurde: In dem Hause des Hauptmanns
Shandatschenko im russischen Großdorfe Lipzy wurden
von 1853—1856 nicht nur Steine, Speisevorräte und Ziegeln umhergeworfen
(Urkunde 2, 4, 36), sondern auch Gläser und Geschirr
zerbrochen (36). Dazu wurde Durchdringung von Materie beobachtet
(13) sowie Fliegen eines Kessels, schließlich brannte eine
Scheune und in einem abgelegenen Flügel eine Matratze, sodaß nur
mit Mühe größeres Unglück verhindert werden konnte* Sehr wichtig
für die Beurteilung dieser Fälle ist, daß in manchen Fällen der
intellektuelle Urheber dieser Vorgänge deutlich zu erkennen war:
Man brauchte nur an etwas zu denken, um sogleich eine entsprechende
Manifestation herbeizuführen (p. 213), und das Volk sah
als den Urheber einen verhafteten und verstorbenen Trunkenbold
an, der gedroht hatte, sich rächen zu wollen.

Sehr wichtige Ergänzungen für das Wesen dieser Vorgänge enthält
der zweite von Aksakow mitgeteilte Fall aus dem Ural, wo in
dem Hause des Herrn W. A. Schtschapoff in den Jahren 1870- 71
solche Erscheinungen auftraten: Klopflaute nach einer Melodie,
Geräusche aller Art und Werfen von Gegenständen, ja sogar Phantombildungen
wie die einer Kinderhand, bis schließlich das Kleid
der Hausherrin in Brand geriet und sie selbst in Flammen stand,
ohne die geringste Verletzung erlitten zu haben (263). So erschien
diese selbst als Kraftquelle dieser Phänomene, zumal sie vor ihrem
Auftreten jedesmal eine gewisse Neigung zum Schlaf empfand
(238). Audi hier blieben alle Nachforschungen ergebnislos, obgleich


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