Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
22.1928/29
Seite: 135
(PDF, 142 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1928/0139
Die schwarze Dienerin lag noch immer schluchzend vor ihrem
toten Herrn auf den Knieen, als die fremden Leute in das Zimmer
drängten. Verständnislos richtete sie zuerst ihre Augen auf die
Eindringenden, dann aber wurde selbst dieser einfachen Frau bewußt
, wie rücksichtslos diese Menschen waren. — Zu Lebzeiten
ihres Herrn, durfte, außer ihr, kein Mensch dieses Zimmer betreten
, nun er tot war, sollte es auch nicht geschehen. - Langsam
richtete sie sich auf, es schien, als wachse sie, so reckte sie ihren
Körper in die Höhe, dann hob sie befehlend den Arm und
zeigte nach der Tür. Es lag in der Erscheinung dieser alten Dienerin
in diesem Augenblick eine solche respektgebietende Würde,
daß diejenigen, die da gekommen waren, um ihrer Sensationslust
zu fröhnen, stillschweigend das Sterbezimmer verließen. An der
Besichtigung der anderen Räume wurde die Masse verhindert durch
dan Erscheinen der Amtspersonen.

Bei Aufnahme des Nachlaßprotokolls fand man in einem
Schreibtischfach einen dicken versiegelten Brief mit der Aufschrift
„Mein Testament".

Durch dieses Testament kam das Städtchen G. nun doch noch
zu der ersehnten Sensation.

Das Testament war in Briefform aufgeschrieben und demselben
lap ein Sparkassenbuch und ein anderer Brief bei, auf welchem,
stark unterstrichen, stand: „Zu öffnen, ein Jahr nach meinem Tode/'

In seinem Testament betonte Brandis, daß er keine leiblichen
Erben habe. Seine Dienerin sei die einzige Person, welcher er für
ihr^ treuen Dienste verpflichtet sei. Er vermache ihr, so schrieb er,
das Haus mit sämtlichem Inventar und ein bares Vermögen von
50000 Mk., welches er auf ihren Namen auf der städtischen Sparkasse
eingezahlt habe. Da sie sich nicht verständigen kann, soll ihr
eine, von dem Pastor Wohlfeil auszuwählende Person zur Gesellschaft
beigegeben werden. Für diese bestimme er, auf zehn Jahre
hinaus, ein monatliches Gehalt von 100 Mk. Den Pastor Wohlfeil
bitte er, die monatliche Auszahlung zu übernehmen. Das Bankhaus
B. habe den Auftrag erhalten, ihm zu diesem Zwecke die Summe
von 12000 Mk. auszuzahlen.

Es war ein sonderbarer Zufall, daß gerade Pastor Wohlfeil von
derr Verstorbenen dazu ausersehen worden war. Also hatte Brandis
sich schon zu Lebzeiten für diesen interessiert und ihn, ohne
daß er je mit ihm gesprochen hatte, gern gehabt oder zu mindest
besonders geachtet

Über sein restliches Vermögen von rund 250000 Mk. hatte
Brandis so verfügt, daß diejenige Person, welche im Laufe eines


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