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tigung der schädlichen Einflüsse gewonnen und angewandt werde.
Nimmt man an, das erwähnte Zeit- und Kraftzerfaserungs-
System werde nicht beseitigt, was dann? Dann werden sich die
Menschen akkommodieren, d. h. anpassen, angewöhnen! Nein, es
wird die niedere Natur stärker hervortreten mit auflehnendem
Charakter, und das Gegenteil der Absicht oder deren starke Seitenverschiebung
erreicht
Die materielle Einstellung und Anschauung muß durch höhere
geistige Erkenntnis über Wert und Bedeutung des Lebens abgelöst
werden* Den Führern ist solche Erkenntnis am ehesten notwendig
. So liegt eben das Ethische ebenfalls im Okkultismus, und
dessen Mission ist zukunftsreich. Wer zum Beispiel die Wieder-
verkörperungslehre zu fassen vermag, der findet schon darin eine
und seine überaus große Verantwortung. Wer zu magischen Experimenten
kommt, findet die Welt immer reicher. In der Aufdeckung
und richtigen Betrachtung des Schicksals liegt zugleich die Überwindung
, Befreiung und Vervollkommnung. Den Strebens-Wesenszug
aus den umfangreich gewonnenen Einsichten in den Alltag
hineingebracht, wandelt die Verhältnisse aufwärts. So kann eine
Predigt oder eine Lektion über Alltagsdinge manche Erkenntnis
vermitteln, die am gegebenen Platze sich auswirkt, notwendigenfalls
zum Eingreifen veranlaßt und Früchte des wahren Fortschritts
zeitigt.
Katholizismus und Spiritualismus.
Von JosefDürr.
„Es ist niemals erlaubt, spiritistische Sitzungen zu veranstalten
; es ist niemals erlaubt, als Medium bei solchen Sitzungen
zu dienen; es ist auch nicht erlaubt, als bloßer Zuschauer teilzunehmen
, wegen des Ärgernisses und der Mitwirkung. Doch ist es,
abgesehen vom Ärgernis, nicht schwere Sünde, aus Neugierde
das eine oder andere Mal an solchen Sitzungen teilzunehmen,
und wenn es feststeht, daß der Spiritist nur ein Betrüger ist, so
ist es, abgesehen vom Ärgernis, erlaubt, zugegen zu sein."
„Es ist den Katholiken verboten, theosophischen Gesellschaf-
ten beizutreten, ihre Versammlungen zu besuchen, theosophische
Bücher und Zeitschriften zu lesen/'
(Ausdrückliche kirchliche Verbote vom 30. März 1898
und 18. Juli 1919.)
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