Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
22.1928/29
Seite: 391
(PDF, 142 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1928/0395
zweiten Tag wurde die Versuchanordnung von Kohn-Abrest, Direktor
des Laboratoriums für Toxikologie, beanstandet, der darauf
aufmerksam machte, daß die Geruchswahrnehmung ungenügend
sei, um den Verwesungsgrad der Versuchsobjekte zu beurteilen,
und daß diese am Schluß der Experimente einer chemischen Untersuchung
unterworfen werden müßten. Er schlug auch vor, die konservierende
Kraft der Handstrahlen an frischem Schweineblut zu
erproben, da dieses sich innerhalb ein paar Stunden zersetzt und
die Zersetzung durch die Anwesenheit von Schwefelwasserstoff
leicht nachweisbar ist Gaillard erklärte sich zu diesem Versuche
bereit, und am andern Tage wurde ihm eine Flasche frisches
Schweineblut zur Verfügung gestellt, das zu gleichen Teilen in zwei
Schalen gegossen wurde, wovon die eine von Gaillard während
einer halben Stunde magnetisiert wurde. Daraufhin wurde der
Inhalt der zwei Schalen in zwei keimfreie Flaschen gegossen, die
versiegelt und dem städtischen Laboratorium zwecks Analyse überwandt
wurden.

Über das Resultat dieser Versuche hat die Prüfungskommission
folgendes Protokoll errichtet: „Die Mitglieder der Kommission,
welche gebildet worden ist zwecks Prüfung, ob die menschliche
Ausstrahlung imstande ist, ^Fleisch und Nahrungsmittel vor der
Verwesung zu schützen, stellen fest, daß diese Kraft nicht
erwiesen ist. Nach dreizehn Sitzungen waren die von Gaillard
magnetisierten Substanzen in gleichem Maße in Verwesung übergegangen
wie die Vergleichsobjekte. Anderseits hat die von Kohn-
Abrest vorgenommene chemische Untersuchung des von Gaillard
magnetisierten Schweineblutes ergeben, daß die beiden Blutproben
den gleichen Grad der Verwesung aufwiesen. Auf Wunsch von
Gaillard sollen neue und genauere Versuche in einem Laboratorium
und unter Kontrolle derselben Kommission vorgenommen werden,
über deren Ausgang späterhin berichtet werden soll.'*

Aus diesem negativen Versuch sind allzu weitgehende Schlußfolgerungen
nicht zu ziehen. Er beweist nur das Nichtvorhandensein
einer sterilisierenden Ausstrahlung bei Gaillard bezw. nur
deren Nichtvorhandensein zu einer gegebenen Zeit. Die Tatsächlichkeit
der Handstrahlen überhaupt und deren sterilisierende Wirkung
ist durch diesen Versuch zwar nicht erwiesen, aber auch
keineswegs widerlegt worden. Der Prozeß der Handstrahlen, speziell
im Stadium des biologischen Nachweises, ist somit noch nicht
spruchreif. Ein wissenschaftliches Urteil muß sich aber auf wiederholte
Versuchsreihen in modifizierter Form stützen können.


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