Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
23.1929/30
Seite: 58
(PDF, 142 MB)
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Das war wahre Chiromantie! Aber kein „Wahrsagen" im üblen
Sinne. Anja Mendelsohn, wie ihr verstorbener Lehrer Ludwig
Aub, wehren sich dagegen, ihre Kunst mit „Wahrsagerei" zu verquicken
, Sie geht auch nicht darauf ein, was Neugierige bei solchen
Gelegenheiten gern in Erfahrung bringen möchten; sie bewegt
sich nicht auf Gemeinplätzen.

Wenn jedoch anerkannte, bewährte Merkmale sich ihr aufdrängten
, Merkmale, die aus dem „Jetzt" hinauwiesen auf Geschehnisse
der Zukunft, der mehr oder weniger fernen, so mußten
naturgemäß diese als Wirkungen eine Ursache haben, die schon
vorhanden, die schon aufgezeichnet wart In der Hand!

Will man dies „Wahrsagen" nennen? Nun gut. Aber es kommt
auf die Person an. Gibt es nicht berühmte, aus der Hand heraus!-?
gelesene, historisch gewordene Prophezeiungen, die die Weifgeschichte
bezeugte? — Die Hand kann sich nicht verstellen, kann
nicht lügen. Aristoteles schon meinte, die Lebensdauer eines Menschen
entspreche den Lebenslinien der Hand und man könne daher
aus diesen das Lebensalter entnehmen. Von Julius Cäsar wird erzählt
, er beherrschte die Handlesekunst derart, daß ihn niemand
täuschen konnte.

Die Handlesekunst von Berufenen ausgeübt kann Nutzen
schaffen; sie gibt aber auch Kenntnis von den Dingen des Lebens.

Okkultismus lind Strafrechtspflege.

Von Studienrat Hans Hänig.

Über dieses Thema liegen bereits verschiedene Abhandlungen
vor, sodaß es sich eigentlich erübrigt, nochmals dazu Stellung zu
nehmen. Immerhin möge wenigstens auf einige Momente hingewiesen
weiden, die mir besonders wichtig erscheinen. Das umso
mehr, als sich gerade in der Gegenwart unsere Strafrechtspflege
in einer bedenklichen Krisis befindet, die in den zahlreichen für
das Volksempfinden gänzlich unverständlichen gerichtlichen Entscheidungen
zum Ausdruck kommt, welche die letzten Zeiten aufzuweisen
haben. Eine gründliche Reform des Sfrafrechtes muß
noch mehr als bisher die rein menschliche Seite des Problems ins
Auge fassen, muß aber anderseits auch auf die neuesten Erkenntnisse
auf dem Gebiet der Psychologie, also die der Parapsycholo-
gie, Rücksicht nehmen. Es möge daher im folgenden gesfaffef sein,
wenigstens auf zwei Fragen hinzuweisen, die in dieser Hinsicht
einer eingehenden Erörterung wert sind: die nach der Berechtigung


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