Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
23.1929/30
Seite: 335
(PDF, 142 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1929/0339
335 —

mit der Aufklärung einer Mordaffäre beschäftigt war, gab Hanussen Zeit und Ort
der Tat bekannt, worauf der Angeklagte eine genaue Schilderung des Mordvorganges
und eine Bezeichnung des Täters gab, die sich verblüffend mit der Beschreibung
eines Verdächtigen deckte, den die Polizeibehörde gesucht hälfe. Kr
stellte unter Eid, daß außer ihm und dem Untersuchungsrichter kein Mensch hiervon
wußte, Hanussen sich also nicht auf Umwegen das Material verschaffen
konnte. Der Gerichtsvorsitzende nahm zu dieser Zeugenaussage Stellung und erklärte
, daß ihm Ruderer als einer der fähigsten und verläßlichsten Kriminalisten
bekannt sei, dessen Angaben größter Wert beigemessen werden könne. Hin
Zeuge aus Tetschen gab an, daß Hanussen nach einer Feldpostkarte den Standort
des Adressaten und seinen Tod in Wolhynien vorausgesagt habe. Ein anderer
Zeuge gab an, daß Hanussen den Täter eines Racheaktes fassen konnte. Mine
humorvolle Unterbrechung bildete die Vernehmung eines biederen Landmannes,
der sich bei Hanussen nach der Entwicklung des Getreidemarkfes erkundigt halte.
Nach Monaten verlor er auf Grund der Prognose 4000 Kronen bei der Getreider
spekulation. Der als Zeuge geladene Nervenarzt Dr. Fuchs sprach sich gegen den
Angeklagten aus, dessen Wirken er aus nächster Nähe zu kennen vorgab. Er hielt
es aber nicht für möglich, ihm einen Betrug nachzuweisen. Im weiteren Verlauf des
Prozesses erklärte ein Zeuge, bei einer Mordtat keine befriedigende Aufklärung
erhalten zu haben. Der Staatsanwalt legte Hanussen nahe, im Dienste der Gerechtigkeit
den Fall aufzuklären und sich zu rehabilitieren. Hanussen gab an, daß
er nach Beendigung des Prozesses sich dieses Falles annehmen werde.

Der Staatsanwalt beantragte die Ladung der Professoren Dr. Lippe-Königsberg
und Dr. Schilda-Wien, sowie des Polizeirates Tartaruga aus Wien, die Verteidigung
die Vernehmung der Schriftsteller Max Hayek und Max Brod und mehrerer
Universitätsprofessoren und Regierungsbeamter aus Oe'erreich, Deutschland
und der Tschechoslowakei. Der anwesende Universitätsprofessor Dr. Kröner-
Charlottenburg, ein bekannter Okkultist, machte aufsehenerregende Experimente
mit dem Angeklagten, die restlos gelangen. Im weiteren Zeugenverhör sagten
mehrere Polizeibeamte und Richter für den Angeklagten aus. Polizei rat Rech-
Reichenberg erklärte, daß Hanussen wiederholt zur Aufklärung einzelner Kriminal-
fälle herangezogen wurde. Der Trautenauer Polizeichef Dr. Spika behauptet, daß
ihm der Angeklagte vor allem durch seine graphologischen Arbeiten wertvolle
Dienste geleistet habe. Der Rumburger Strafrichter Dr. Maiwald schilderte eine
Mordtat, die durch Hannussen restlos geklärt wurde. Er ist überzeugt, daß kein
Schwindel oder Betrug vorliege. Die Sensation des Tages bildete die Mitteilung
des Verteidigers, daß sich soeben ein Zeuge freiwillig gemeldet habe, der angab,
daß Hanussen vor zwei Jahren die Behauptung aufgestellt hat, der Urheber einer
rätselhaften Mordtat werde sich 1929 melden. Aus einem telegraphischen Bericht
der Prager Polizeidirektion an den Zeugen, einen Major, gehe hervor, daß sich
vor zwei Tagen diese Voraussagung bestätigt hat. Die Verteidigung erhob gegen
den Sachverständigen Dr. Forster Einspruch, vor allem, als dieser bei der Aussage
eines Versicherungsdirektors, der angab, durch Hanussens Hilfe große Unterschlagungen
enträtselt zu haben, den Zeugen gegen Hanussen umstimmen wollte.

Bei Drucklegung dieses Heftes lagen die Sachverständigengutachten sowie das
Urteil leider noch nicht vor. So müssen wir später darüber berichten.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1929/0339