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bei dem Dorfe Plauen und das nachmalige Fürsfenbergische Haus
an der Elbbrücke in Dresden schenkte und einen glänzenden Hofstaat
einrichtete. Vom Fürstenbergischen Hause führte ein bedeckter
Gang nach dem Schlosse, welcher vom Volke nur der
„schwarze Gang" genannt wurde. Überhaupt war die Neitschinne
vom Hofe und vom Volke verachtet; zahlreiche Schmähschriften
wurden auf sie gefertigt, und nur das Gold und der strenge Befehl
des Kurfürsten konnten ihre Stellung äußerlich notdürftig aufrecht
erhalten*
Prinz Friedrich August, der vielleicht von einer gewissen Eifersucht
nicht freizusprechen ist, war der eifrigste Gegner der Neitschinne
und suchte das unwürdige Verhältnis auf alle erdenkliche
Weise zu stören. Er gestand dem Kurfürsten, daß er Sibylle schon
vor ihm besessen habe, und klärte ihn über ihr Verhältnis zu
Vitzthum und Haxthausen auf. Der Kurfürst entbrannte darob in
gewaltigen Zorn* schalt Sibyllen eine „Kanaille" und äußerte sich,
als auf dem Taschenberg die Leiche eines neugeborenen Kindes gefunden
wurde, dasselbe „werde wohl von dem Fräulein sein".
Während dieses Zerwürfnisses mit seiner Favoritin willigte
Johann Georg auf Zureden der Kurfürstin Mutter Anna Sophie
und des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg ein, die verwitwete
Markgräfin Eleonore Louise von Ansbach zu ehelichen.
Magdalena Sibylla sollte mit einem Gnadengehalt von 4000 Thalern
jährlich entlassen werden.,
Die kurfürstliche Hochzeit wurde auf der Ostermesse zu Leipzig
1692 gefeiert. Allein das alte Verhältnis machte sich inzwischen
stärker als je geltend. Der Kurfürst empfing in der Gegenwart
Sibyllens seine Braut mit Grobheiten und wäre noch in den letzten
Stunden zurückgetreten, wenn ihn nicht Friedrich III. durch Aufbietung
seines ganzen Einflusses zur Einlösung seines Wortes bestimmt
hätte. Die Trauung wurde am 17. April abends in aller
Stille durch den Hofprediger Johann Benedikt Carpzow vollzogen,
schon am 19. April aber siedelte Johann Georg mit seiner Favoritin
nach Torgau über.
Nun entstand der Verdacht der Zauberei gegen die „Neif-
schinnen", welcher noch dadurch verstärkt wurde, daß der Kurfürst
gegen seinen Kammerdiener, geäußert hatte: er könne nicht bei
seiner Gemahlin bleiben, ihn überfalle immer ein Angstschweiß;
es werde ihm bis zum Erbrechen übel und es komme ihm vor, als
ob man ihn bei den Haaren aus dem Zimmer ziehen wolle. (Zimmer
und Ehebett waren allerdings von der alten Generalin von Neid-
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