Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
23.1929/30
Seite: 401
(PDF, 142 MB)
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schütz mit gewissen Kräutern durchräuchert worden, wie sich weiter
•loci ergeben wird,)

Die Abneigung des Kurfürsten gegen seine Gemahlin wuchs
beständig und es kam zu den heftigsten Szenen.2) Auch zeigten
sich die Folgen solcher Auftritte bald: die Kurfürstin wurde vom
Hoflager entfernt, und Kurfürst Johann Georg beantragte bei Kaiser
Leopold I. die Scheidung von seiner Gemahlin, sowie zugleich
auch die Erhebung der Sibylle von Neidschütz in den Reichsfürstenstand
, Dieser gegenüber ging er sogar so weit, daß er ihr ein vor
seiner legitimen Heirat datiertes Eheversprechen ausstellte, in
welchem er u. a. sagte: „ferner auch will ich mir ausgenommen
haben, frey zu seyn, noch eine Frau zu nehmen, und zwar aus gleichem
Gebliethe mit mir, welche den Namen der Churfürstin führen
und ihre durch Gottes Gnade von mir zu zeugende Kinder die
rechtmäßigen Erben dieser Chur und Lande seyn sollen, denn indem
keineswegs in der heyl. Schrifft zwey Weiber zu nehmen ver-
botten, sondern Exempla anzuführen wären, worinnen es selber
von unserer Kirchen zugelassen;"3) usw.

Diese Urkunde ist nach dem übereinstimmenden Urfeil der
sächsischen Spezialhistoriker im Februar 1693 ausgestellt, aber um
zwei Jahre zurückdatiert (vom 16. Febr. 1691), damit die Ncid-
schütz, weil die Heirat des Kurfürsten erst im April 1692 erfolgt
war, für seine wirkliche Gattin und Eleonore Louise nur für die
zweite, sei es nun rechtmäßige oder unrechtmäßige Gemahlin gelte.
Der Kaiser verweigerte die Erhebung der Neidschüfz in den Reichsfürstenstand
, belehnte sie dagegen samt ihren Deszendenten mit
der Reichsgrafenwürde von Rochlitz* Als diese Nachricht in Dresden
eintraf, stellte Johann Georg jene Urkunde aus, damit es
scheine, als sei die Erhebung der Rochlitz schon lange geplant gewesen
, während in Wirklichkeit der Plan des Kurfürsten und der
beiden Neidschütz mißglückt war. Ferner aber sollte durch dieses
Ehe versprechen eine Tochter legitimiert werden, welche die Roch-

2) Klotzsch will in seiner „Sammlung vermischter Nachrichten zur sächsischen
Geschichte" (Chemnitz 1775, Band X, 5. 361 ff.)» woselbst ein Versuch der Ehrenrettung
der beiden „Neitschinnen", Mutter und Tochter, gemacht wird, solche skandalösen
Auftritte als erdichtet darstellen. Dieselben werden aber nicht nur durch
das Zeugnis des in alle Hofklatschereien eingeweihten Pöllnitz („Galantes
Sachsen", Offenbach 1735, S. 1—6), sondern auch durch BGsching (im „Magazin
für neue Historie und Geographie") und endlich durch die Prozeßakten bestätigt.

3) So die Doppelehe des Landgrafen Philipp des Großmutigen von Hessen;
vergl. Gretschel, „Geschichte des sachsischen Staates und Volkes" I, Seite 492.

flentralblatt für Okkultismus. XXTII, Jahnranjf.


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