Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
23.1929/30
Seite: 409
(PDF, 142 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1929/0413
409 —

fürsten sagend: da in dem Gewölbe hingen zwei Kessel, und unter
deme, da das Feuer noch etwas glimmete, beginnete sein Leben
auch bereits einzukochen. Er solte alßo fort eilen zu den Kesseln,
dieselben sogleich durch einen recht frommen Menschen lassen
abnehmen und das lebendige Feuer, damit es nicht von selbst aus-
gienge, durch einen Priester ausleschen lassen, wo er, der Chur-
fürst, sein Leben retten wolte. Welches alles, wie es sich in der
Thaf auch leider erfunden, ausgerichtet worden.... Ferner ist
durch Bekanntniß kund worden, wie durch Vergiftung des vorm
Schloß vorbei fließenden waßers (Elbstroms), in welches sie drey
töpffe mit allerhand vergifteten und zauberischen Materien ge-
worffen, denen beyden Churfürstinnen nach dem Leben getrachtet
worden. So seynd bereits zwei Töpffe davon durch wohl exercirte
Taucher gefunden worden, und verhoffet man, den dritten ehesten
zu finden, in welchem wunderliche Sachen sollen gewesen seyn".

Nechdem die Generalin von Neidschütz am 20. Juni zur Haft
gebracht worden war, wurde sie also der Zauberei und noch einer
ganzen Anzahl gemeiner bürgerlicher Verbrechen angeklagt Als
ihre Mitschuldigen wurden eine große Anzahl von Personen gleichfalls
gefänglich eingezogen.

Im Nachfolgenden geben wir die Hauptpunkte der Anklageakte
gegen die Generalin und das im Oktober 1695 von der Juristen-
fakultäf zu Leipzig gegen diese gesprochene Urteil wieder, soweit
dabei das crimen magiae berührt wird.

L Veneficium magicum in Electorem Ioannem. Georgium III

commissum.

Das Hauptargumenf dafür ist die Aussage der Kammerfrau
Krappin, welche einige Tage nach dem Tode des Kurfürsten zur
Obristwachtmeisterin von Drandorf gekommen sei und händeringend
geklagt habe: „Sie sei diejenige, die den Kurfürsten ums
Leben gebracht, die Generalin Neidschüfz habe sie dazu beredet,
damit der Kurprinz zur Regierung komme". Auf weiteres Befragen
habe sie angegeben, es mit Hülfe einer Hexe Margarethe bewirkt
zu haben, und sagte: „Wir haben ihn im Feuer getötet". Die Anklage
findet für jene Aussage noch eine Bestätigung in dem Gutachten
des kurfürstlichen Leibmedikus Franke, worin es heißt:
„Die Lunge des Churfürsten sey auf beyden Seiten hart angewachsen
, sah violett und röthlich aus, wäre mittelmäßig gewesen, ohne
einig Blut, wie auch das Hertz von keiner sonderlichen Größe, sintemalen
in keinem venfriculo desselben einig Blut, noch auch in dem
gantzen übrigen Leib befunden worden".


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1929/0413