Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
23.1929/30
Seite: 535
(PDF, 142 MB)
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535 —

Es kommt auch häufig vor, daß die Seher fälschlich glauben,
die aktive Gabe des Hellsehens zu besitzen. Sie bestehen mitunter
darauf, weil sie vermeinen, von ihrer Fähigkeit nach Wunsch Gebrauch
machen zu können. Da genügt es denn, die Betreffenden
um Aufklärung über ihre Fähigkeiten zu bitten, um Gewißheit zu
bekommen. Verfasser hatte reichlich Gelegenheit dazu, und immer
wurde ihm mitgeteilt, daß die betreffenden Personen Visionen hatten
, sobald sie sich selbst oder mit Hilfe eines andern in einen gewissen
Zustand brachten oder bringen ließen. Niemals wird ein
wirklich aktiver Hellseher der Hilfe eines andern bedürfen, um
von seinen Fähigkeiten Gebrauch zu machen. Die Gegenwart einer
andern Person, die erst ihren Einfluß geltend machen muß, ist von
vornherein ein untrügliches Zeichen von passivem Hellsehen. Weiter
ist der besondere Zustand, dessen diese Personen bedürfen, um in
den sehenden Zustand zu gelangen, der absolute Beweis dafür, daß
es sich niemals um ein gewolltes und aktives Hellsehen handelt.
Dieser Zustand, wie auch seine Merkmale sein mögen, ob selbst
hervorgerufen oder durch eine andere Person — von den Pflanzen
oder Drogen, die ein Hellsehen oder Visionen erzeugen können,
soll hier nicht die Rede sein — ist vor allem ein passiver, ein negativer
Zustand, und schließt somit von vornherein jedes gewollte,
aktive Hellsehen vollkommen aus*

Diese Passivität schließt gerade die großen Gefahren in sich,
die alle Medien und unfreiwilligen Seher laufen. Der Wille ist
ein Ausdruck der Göttlichkeit und gehört zu den geheiligsfen Vorrechten
des Menschen, der göttlichen Ursprungs ist und von dem
er in dem heutigen Stadium seiner Entwicklung mehr und mehr
Gebrauch machen soll. Derjenige, welcher auf seinen Willen in der
physischen Welt verzichtet, ist allen Mißerfolgen ausgesetzt, allen
Enttäuschungen und Leiden, und bleibt ein Spielball der Ereignisse.
Dieses Gesetz ist mit viel mehr Recht auf die unsichtbaren Welten
anzuwenden. Das menschliche Wesen, welches sie aufsuchen will
oder sich in Berührung mit ihnen befindet, setzt sich den größten
Gefahren und den schlimmsten Erfahrungen aus, wenn es auf sein
göttliches Vorrecht, das sein Schutz ist, verzichtet. Es gefährdet
anderseits — und dies ist wohl die größte Gefahr — jeden geistigen
Aufstieg, den es sich mühsam errungen hat, und kann unwiderruflich
ein negatives Wesen werden und durch Jahrhunderte hindurch
bleiben.

Es ist unsere absolute Pflicht, uns jedes Aktes zu enthalten,
der bei uns selbst oder bei anderen ein passives Hellsehen oder
passive Mediumnität hervorzurufen geeignet ist Sehr häufig be-


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