Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
23.1929/30
Seite: 566
(PDF, 142 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1929/0570
- 566 -

die Verbrecher bis an die Grenzen des Königreiches, doch gelang es
denselben ihres Vorsprunges wegen zu entkommen.

Der nur 19 Jahre alfe Bucklige läugnefe vorerst jede Schuld,
gestand aber schließlich das Verbrechen, als man ihn den Weg
zurückführte, den er mit seinen beiden Komplizen gleich nach der
Tat genommen hatte und er an allen von Aymar mit der Wünschelrute
festgestellten Plätzen erkannt wurde. Er beschrieb den Mord
in seinen Einzelheiten und gestand, daß er von dem geraubten
Gelde sechs und einen halben Dukaten erhalten hatte. Sein Prozeß
ging den normalen Weg und am 30. August desselben Jahres wurde
er zum Tode durch das Rädern verurteilt.

Man mag dem Wünschelrufenproblem gegenüberstehen wie
man will, die oben angeführten dokumentarisch belegten Tatsachen
lassen sich nicht leugnen. Doch scheinen sie mir vor allem ein
ckarakteristischer Beweis dafür zu sein, daß der Rutengänger
Aymar ein außerordentlich hellseherisch veranlagter Mensch war,
dem die Wünschelrute nur als „Konzentrafionsmittel" diente, durch
das er seine hellseherischen Fähigkeiten auslöste. Ähnliches ist ja
auch bei den meisten echten divinatorischen Praktiken der Fall,
die zu ihrer Ausübung entweder einer mehr oder minder leichten
Autohypnose oder eines Gegenstandes bedürfen, der die Konzentration
ermöglicht*

Für meine Annahme scheint mir besonders der sowohl in den
Polizeiberichten als auch ift mehreren Briefen des Abbe Bignon
und des Lyoner Zolldirektors Grimaut (der als Zeuge im Garten
des Stadtrates von Mongivrol anwesend war) erwähnte Umstand
zu sein, daß Aymar in Gegenwart des Mordinstrumentes, der
Mordstelle und des Mörders selbst sich körperlich sehr unwohl
fühlte, Fieber- und Angsfzustände bekam, ja auch einmal — beim
Zurückführen des Verbrechers auf dem Fluchtwege — beinahe
einen Ohnmachfsanfall erlitt und niemals hinter dem Buckligen
gehen konnte, sondern nur vor ihm. Diese Umstände sprechen
dafür, daß Aymar vor allem ein Hellseher, zumindest aber ein
außergewöhnlich sensitiver Mensch gewesen sein muß und daß er
wahrscheinlich auch ohne Rute, mit irgend einem anderen Konzentrationsinstrument
, dieselben Erfolge erzielt haben würde.

Außerordentlich interessant ist aber jedenfalls, daß man zu
einer Zeit, in der die Hexenprozesse noch an der Tagesordnung
standen, sich nicht scheute, mit Unterstützung eines Vertreters der
Kirche die Wünschelrute offiziell in den Dienst der Justiz zu stel-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zb_okkultismus1929/0570