Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
26.1932/33
Seite: 12
(PDF, 138 MB)
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an diesem Ergebnis nichts ändern, von Angaben allgemeiner Art,
wie sie so oft in solchen Fällen vorkommen» kann also hier keine
Rede sein.

Und nun die Frage, die hier nahe genug liegt: Was läßt sich
von dem vorliegenden Falle für unsere Kenntnis vom Übersinnlichen
verwerten, d. h. sind die hier vorliegenden Tatsachen geeignet
, diese oder jene Erklärungsweise auf diesem Gebiete auf eine
neue Grundlage zu stellen?

Um zunächst eine Abgrenzung zwischen Telepathie und Hellsehen
vorzunehmen: von Lebenden hat offenbar niemand davon
Kenntnis gehabt, wohin das Kind gekommen war. Man kannte
zwar den Ort, an dem es ins Wasser gefallen war, aber hatte infolge
des Hochwassers keinerlei Vermutungen, wo die Leiche angetrieben
worden sei. Sehr wertvoll ist die Angabe des Mullers,
daß in dem Flußbett mehrere Pfähle vorhanden waren, an denen
treibende Körper hängenbleiben konnten, daß aber gerade die
betr. Stelle, wo die Leiche tafsächlich gefunden wurde, als Fundort
nicht vermutet wurde, weil sie versandet war. Ein hartnäckiger
Skeptiker könnte also höchstens die Theorie aufstellen, daß sich
im Unterbewußtsein des Herrn T., als er Frau Hessel aufsuchte,
sich ein Bild des Wehres der N.Muhle befunden habe, da dieses
tatsächlich das erste große Hindernis darstellte; dieses Bild habe
sich dann mit allen Einzelheiten auf die Seherin übertragen und
bei ihr zu der betr. Aussage geführt Dann müßte aber eigentlich
dieser Gedanke bei Herrn T. ins Oberbewußtsein übertragen worden
sein, da er das größte Interesse an der Auffindung der Leiche
hatte, und er müßte gerade diese Stelle aufs genaueste untersucht
haben, während man in Wirklichkeit keinerlei Anhaltspunkte dafür
h^tte, wo sich der Körper befand. Der Müller gab an, man
habe vielmehr geglaubt oder wenigstens damit gerechnet, daß das
Kind schon viel weiter, also längst von G. entfernt, in dem Flusse
fortgetrieben sei. Übrigens wären auch dann noch die genauen Angaben
der Frau H. (Pfahl an der Ufermauer, Zuflußröhre) kaum
zu erklären, da es sich im Unterbewußtsein des Herrn T. nur um
eine allgemeine Vorstellung von der betr. Örtlichkeit hätte handeln
können. An dem Wehr selbst, das ich genau besichtigt habe,
gibt es z. B. eine ganze Anzahl von Latten, die wie eine Art Gitter
unterhalb des oberen Balkens eingefügt sind, so daß ein treibender
Körper am ehesten an dieser Stelle hätte hängen bleiben können.

Es handelt sich also bei Frau Hessel offenbar um etwas ganz
anderes: um ein panoramatisches Erschauen bezw. Nacherleben der
betr» Vorgänge, an die in diesem Augenblicke ihr Interesse geheftet


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