Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z4
Zentralblatt für Okkultismus: Monatsschrift zur Erforschung der gesamten Geheimwissenschaften
26.1932/33
Seite: 575
(PDF, 138 MB)
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Merkwürdig begründete Verurteilung eines Magnefopathen in Frankreich.

Auf Grund einer Anzeige der Äerzfekammer befaßte sich das Strafgericht in
Nantes mit dem durch seine vielen Heilerfolge daselbst wie in der ganzen Umgebung
als Wunderdoktor gepriesenen Magnetopathen F. Eynard. Im Verlaufe der
Verhandlung erbrachte Eynard durch eine große Zahl von Zeugen den vollkommenen
Beweis des großartigen Erfolges seiner magnetischen Heilmethode, die
sogar in den verzweifeltesten und von den Aerzten als hoffnungslos bezeichneten
Fällen vollkommene Genesung brachte. Der Gerichtshof anerkannte auf Grund
der vielen, oft von leidenschaftlichen Dankbarkeitsversicherungen begleiteten
Zeugenaussagen, daß der Angeklagte zweifellos über Fluide verfügt, die auf den
menschlichen Organismus wohltätig und heilkräftig wirken; er betonte sogar, daß
ihm die anläßlich des letzten, 13. internationalen Äerztekongresses ausgesprochene
Meinung, daß dem Heilmagnetismus noch eine große Rolle in der Heiltherapie
bevorstehe, bekannt wäre und gewiß auch die Zeit kommen dürfte, daß jenen
Menschen, die über magnetische Heilkräfte verfügen, gesetzlich das Recht zuerkannt
werden wird, diese berufsmäßig auszuüben. Da jedoöh dieses Gesetz derzeit
noch nicht besteht, wurde Eynard lediglich aus dem Grunde, weil er sich ohne
ärztliches Diplom mit Heilungen befaßte, zu 400 Franken Geldstrafe und 4000
Franken Schadenersatz zugunsten des Äerzteverbandes verurteilt, da er den
Aerzten durch seine vielen Heilungen empfindlichen Schaden verursachte.

Dieses Urteil verdient sehr beachtet zu werden, denn es weist deutlich auf
eine empfindliche Lücke in der Gesetzgebung fast in den meisten Ländern liin.
Während man den mit markschreierischer Reklame betriebenen Handel mit allen
möglichen, oft wertlosen, zuweilen sogar schädlichen Wundermitteln erlaubt, werden
solche Menschen, deren wirksame Heilkraft sogar behördliche Bestätigung
findet und die vielen Mitmenscher*? das Leben rettete, nur infolge des Mangels
einer immer dringender werdenden gesetzlichen Regelung dieser Frage verfolgt
und. bestraff. Um die Folgen dieses Mangels noch mehr zu zeigen, hätte eigentlich
der Gerichtshof zu Nantes mit demselben Recht auch der Genossenschaft der
Leichenbesfattungsanstalfen, denen doch gewiß durch Eynards Eingreifen ebenfalls
viele „Geschäfte" entgangen sind, einen entsprechenden Schadenersatz zuerkennen
können. Karl Röthy.

Ein Gespenst wird photographiert.

In der Dominikanerkirche zu Leicester hat sich in der letzten Zeit wieder eine
mysteriöse Erscheinung gezeigt, die man sogar photographisch festhalten konnte.
Wie die Patres des Dominikanerklosters meinen, ist das Phantom identisch mit
einem Priester Wylei, der vor zwei Jahren in dem Kloster verstorben ist. Beim
Herannahen von Personen verschwindet der Geist stets spurlos. Meistens hält er
sich vor dem Altan der Kirche auf. Vor einigen Tagen hat nun ein Pressephotor
graph, der die alten Heiligenstatuen der Kirche im Bilde festhalten wollte, beim
Entwickeln der Platte zu seinem Erstaunen festgestellt, daß eine verschwommene
Gestalt vor dem Altar zu sehen war, in der die Patres den Ordensbruder Wylei
wiedererkennen wollen. Die englische Oeffentlichkeit beschäftigt sich zur Zeit
eingehend mit dieser rätselhaften und mysteriösen Affäre.


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