Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: LIV
(PDF, 103 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0058
LIV

Einleitung.

Assignationen auf die Stände aus, da aber die letzteren mit
deren Einlösung sehr saumselig waren, konnten sie nicht
als baares Geld betrachtet werden. Unter diesen Umständen
fand der Prinz Eugen keinen anderen Ausweg, als dass er
den FMLt. Freiherrn von Harrsch anwies, gegen seine (des
Prinzen) eigene Bürgschaft die erforderlichen Geldmittel in
Freiburg aufzubringen.

Jedes der beiden Schlösser hatte einen eigenen Comman-
danten: im Oberen war es der Oberst v. Duminique65,

dass Harrsch von grosser Erbitterung gegen sie erfüllt wurde. —
Wie das „Theatrum Europaeum", XX, 92, berichtet, hätte die Regierung
, noch „ehe die Belagerung recht anginge", bei Harrsch um
Pässe zum Verlassen der Stadt nachgesucht, welche ihr jedoch von
diesem verweigert wurden mit dem Bemerken, sie müssten bleiben
und Zeuge sein, wie er das vom Kaiser erhaltene Pulver anwenden
würde, dessen Anschaffung sie nach Möglichkeit zu verhindern gesucht
. Die bei den Akten der Vorderösterreichischen Regierung im
General-Landesarchiv zu Carlsruhe befindliche handschriftliche „Relation
über die harte Belagerung der statt . . . Freyburg" erwähnt
dessen nicht, sondern besagt nur, dass der Statthalter Baron Rost
aus triftigen Ursachen am 20. September die Stadt verliess; sein
Stellvertreter war der Kammerrath Freiherr von Wittenbach (siehe
auf Seite 395 unseres Diariums). — Die Regierung, welche aus
mehreren Abtheilungen bestand, pflegte „die Wesen" genannt zu
werden.

65 Jacob Ferdinand v. Duminique stammte aus Luxemburg und
ist für 1705 als Oberstwachtmeister des österreichischen Infanterie-
Regiments Salm in Freiburg nachgewiesen. Seine im März 1706
erfolgende Ernennung zum Commandanten des Oberen Schlosses traf
ihn in Italien. 1707 stieg er in dieser Stellung zum Oberstlieutenant
auf. Anfangs 1708 kam er in Folge von Verleumdung wegen Ver-
rätherei in Untersuchung, wurde aber glänzend gerechtfertigt und
dafür zu Neujahr 1709 zum Oberst befördert, vorläufig jedoch ohne
den entsprechenden Gehalt, den er erst 1714 in Anerkennung seines
tapferen Verhaltens bei der Belagerung von Freiburg bewilligt bekam.
Aus dem gleichen Anlasse erhielt er 1714 auch die allerhöchste Anerkennung
(siehe S. 400 und 401 unseres Diariums). Auch wurde er
unterm 27. Juli 1714 von dem Kaiser in den Reichs-Freiherrnstand
erhoben. Nach dem Kriege kehrte er auf seinen Posten als
Commandant des Oberen Schlosses nach Freiburg zurück, wo er in
der Schiffgasse ein Haus besass, und starb daselbst 1716. Er wurde
am 25. Januar d. J. in Heimbach bei Köndringen begraben. Vermählt
war er mit Franziska Anastasia Willig, Tochter des Li-
centiaten jur. utr. Willig in Freiburg. Sein Enkelsohn war der
französische Marechal de Camp Freiherr von Duminique welcher


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0058