Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 11
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18. September.

11

ist, so weit von einander stehen, dass sie selbe
gefüllt, einer dem andern mit Händen reichen
können, bis an das Ort, wo man sie nöthig hat,
und diese werden den grössten Dienst in allen
engen Orten thun.

24) Absonderlich aber muss der Stock mit solchen Sandsäcken
wohl versehen sein, wohin auch eine Quantität
Faschinen im Graben zu legen ist.

25) So ist auch zu wissen, dass falls diesem Schloss
etwas abgehet, solches aus dem unteren begehrt
werden muss, massen Herr Obrist Baron von Hanstein
erinnert ist, solches abfolgen zu lassen, und
sich diesfalls mit Herrn Obrist v. Duminique
wohl zu verstehen, zumalen alles jenem aus der
Stadt leicht zu ersetzen, bis endlichen aus selber
die Retraite auch dahin genommen werden muss.

26) Die Schuch-dicke Balken seind würklich oben, dass
man alle Cisternen und die Eavelin-Stiegen decken
lassen kann.

27) Damit aller Feurs-Brunst geschwind geholfen werde,
solle man neben den Feur-Spritzen und Eimern
von denen 150 Fässern, so in jeden Schloss de-
stinirt, allezeit eine erkleckliche Quantität voll
Wasser halten, und sich niemalen darvon lassen.

28) Bei einem vorseiendem Sturm soll allezeit die ganze
Garnison in Gewehr stehen. Sodann solle man sich
auch mit gewissen Zeichen, wann dergleichen etwas
vor ist, mit der Wacht auf den Thum der Pfarr-
Kürchen11 verstehen: Item so oft eine extraordinair
Bewegung im feindlichen Lager beowachtet wird,
es schriftlich von beiden Schlössern mir berichten.

29) Alle ßedouten müssen mit äusserster Opiniatrete'
defendirt und die Attaquen derselben, es mag kosten,

11 Das Münster.


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