Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 15
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18. September.

15

ten, und diesen täglichen Wein muss die Stadt
hergeben; wobei auch nicht zu vergessen, dass man
mit einer Quantität Vieh behilflich sein zu können
bedacht ist; nicht weniger etwas weniges an Geld
von löblichen Wesen verhofft, so auf jedes Schloss
ihren eigenen Verrechner stellen können.

10) So muss auch auf dies Schloss ein Apotheker mit
seiner Apothek gehen, die aber unangewendt gleichfalls
bleibt, so lang man die Kranke und Blessirte
in die Stadt schicken kann.

11) Item kommen aus der Stadt hinauf die nöthige
Handwerks-Leüt als ein Zimmermeister mit seinen
Gesellen, ein Schmidt, ein Schlosser, ein Maurer,
ein Schreiner, ein Kiefner, ein Büchsenmacher.
3 Bäckenmeister, 2 Metzger, jeder wenigstens mit
zwei Gesöllen, so alle von einer löblichen Stadt
abgefolget werden müssen.

12) Herr Obrist Graf Venerie wird sich belieben lassen,
wann irgendwo kleine detachirte Keduits oder
Places d'armes, wie er solche in seinem Project an
HFDlcht. Prinz Eugen, angegeben, auch vor diesem
Schloss zu machen, selbe auszustecken, wie auch
sonsten öfters die Attaquen in den Schlössern zu
visitiren und das mehrere zu ordonniren, zu welchem
Ende auch der Conducteur Herr Kienle hinaufgegeben
wird, welcher nichtsdestoweniger auch
seine Dienst, so lang es thunlich, wie auch der
Stuckhauptmann Heinze, der hieher destinirt, in
der Stadt verrichten, jedoch aber auch ein Quatier
auf den Untern Schloss bey anderen Herrn Officieren
haben müssen, welche auch öfters von diesen Schloss
mir ihren Rapport abzustatten haben.

13) Von denen kleinern Pässern sollen durch die Feur-
werker etliche also zugerichtet werden, wie solche


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