Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 25
(PDF, 103 MB)
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21. September.

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verfasst werden mögen, also erwarte über solche,
jetz, oder bisdar jeder Zeit dero schrüftlich-
oder mündliches Anbringen, remittire mich an-
nebens dero eigener guten Conduite, und Kriegs-
Experienz für Herrn Dienste, nach deren sie alles .
mit mir auf die alleraüsserste Extremität ruhmlichst
zu defendiren nicht ermanglen werden.

Signals, so mit Sr. Excellenz Herrn G. d. C.
Marquis deVaubonne auf gnädigsten Befehl HFDchlt.
des Commandirenden Herrn Kriegs-Praesidenten
und General-Lieutenants concertirt worden seind.

1. Wann das Hornwerk oder eine Kedoute von dem
Obern- oder Untern Schloss verloren ist, muss
solches aus dem Stock oder aber Salz-Büchslein
Abends 8 Uhren praecis mit 3 Raqueten gegen
Ebenet zu significirt werden.

2. Wann die Contrescarpen von einem Theil der
Schlösser verloren, so muss solches umb eben solche
Zeit Abends und dorthinwärts mit 4 Raqneten
notificirt werden.

3. Wann der Feind auf den ein- oder andern Schloss
in einem Graben des Hauptwahls logiert ist, muss
solches auch durch 5 Raqueten dahinwärts umb
besagte Stund angezeigt werden; doch ist zu wissen,
dass wann es zu einer Zeit auf beiden Schlössern
sich zutrüge, es nicht in einer Nacht sondern in
zweien nacheinander mit 5 Raqueten beditten werden
solle.

4. Ist es nun endlichen Sache, dass das Obere Schloss
oder Salz-Böchslein sich nicht mehr halten könnte,


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