Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 95
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2. Oktober.

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Die 50 Zimmerleüt in der Stadt und zwei Corporate
sampt dem Offizier Hueber bei ihnen, lasse diesen täglichen
ä 45 xr., die andere aber ä 9 xr. bezallen; item assignire
denen 200 Handlangern bei der Artillerie, nehmblich 140
Mann von der Garnison und 60 Bürgern, jedem des Tags
6 xr.

Bei der Parole wurde befohlen:
1) Das Schanz-Zeüg von der Lu-

Befehl bei der
Parole.

nette bis auf 100 Stück in das Zeüghaus wieder
zu liefern.

2) Alle Pferd und Ochsen aufzutreiben, damit so viel
Mehl und Wein als möglich annoch in die Schlösser
zu bringen. Die Threisambrücken an dem
Breisacher Thor damit völlig abzubrechen.

3) Ein U Fleisch bloss über den andern Tag von der

derselben waren bereits zur Ablieferung gelangt, bevor noch die Bürger
einen Tropfen beigesteuert hatten. — Beim Beginne der Belagerung
war aus Abgeordneten der Regierung, des Prälatenstandes, des Adels,
der Universität und der Stadt eine Commission gebildet worden,
welcher die Vertretung der Interessen der Civilbehörden und der Einwohnerschaft
bei dem Comuiandanten obliegen sollte. Zu dieser
Commission wurden bestimmt Seitens der Landesregierung der Kammerrath
Freiherr von Wittenbach mit den Regiments-(Regierungs-)
Rathen Schmidt v. Brandenstein und v. Schütz. Den Ritterstand vertrat
dessen Präsident, Freiherr von Sickingen, und die Universität
ihr Rector, Dr. Stapf. Die städtischen Abgeordneten waren der Syn-
dicus Dr. Mayer, der Stadtschreiber Dr. Franz Ferdinand Mayer und
der Rath Barth. (Der Vertreter der Geistlichkeit lässt sich nicht
feststellen.) So entschlossen auchHarrsch war, Freiburg bis auf das
äusserste zu vertheidigen, so wenig waren die Civilbehörden, die Landstände
und die Einwohnerschaft damit einverstanden. Anstatt den
übrigen mit einem ermunternden"Beispiele voranzugehen, benahmen
sich die Vertreter der Regierung am feigsten. Nur die Energie des
tapferen Commandanten wussto sie willfährig zu machen, damit sie
den an sie herantretenden Anforderungen entsprachen; Behörden und
Einwohnerschaft hatten kein Verständniss für patriotische Hingebung,
sondern wurden nur von engherziger Selbstsucht geleitet. Unter
solchen Umständen war das Verhältniss des Commandanten zu den
Behörden und der Einwohnerschaft, wie uns die Folge zeigen wird,
ein fortgesetzt gespanntes und liess die so nothwendige Einmüthigkeit
vermissen.


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