Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 129
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8. Oktober.

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selbe zu meiner Corps de Garde an Christopheis-
Thor bringen sollen, damit ein und andere angefangene
Eetranchements zu versehen.

2) Dem Zeüg-Lieutenant, dass die Wurst zu den
Minen in das Ober-Schloss zu bringen, und die
Attaque diese Nacht mit 25 und 300 kleinen
Bech-Kränzen, sodann auch mit 25 Bech-Faschinen
versehen werden muss.

3) Der Stadt das Fleisch und Wein, so in das
Ober-Schloss gehört, in die Contrescarpe von dem
Untern zu bringen, und dass selbes so ferner durch
die zwei Aufzüg-Werker in die Höche gezogen
werden muss.

4) Wann ein gewisses Horn in der Stadt geblasen
wird, bedeutet es eine Feurs-Brunst, umb welche
jedoch der Soldat ohne Ordre sich nicht annehmen
kann.

5) Weil der Soldat von de Wendt, über den heüt ist
Standrecht gehalten worden, noch nicht legaliter
convincirt und sich auf Zeügen aus der Attaque
eine Verschickung und Verirrung im Nebel beruft
, soll sein Process bei den löblichen Bataillons
nach meinen 24 Stunden163 ausgemacht werden.

6) Obrist, Obrist-Lieutenant und Obrist-Wachtmeister
von der Attaque sollen bei ihren Betour zugleich
mündlichen Bapport thun, gleichwie der schriftliche
morgen geschiecht.

7) Sobald in der Lunette ein Loch durch eine Bombe
gemacht, soll es mit Schanz-Zeug zugeworfen

gefähr einem Fuss durchbohrt war. Auf der Stirnseite waren die
Balken an den Enden mit Bingen und Knebeln versehen, durch
welche die einzelnen Eeiter mit einander zn einer zusammenhängenden
Linie verbunden werden konnten.
168 So im Original.

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