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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 256
(PDF, 103 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0322
256 Diarium der Belagerung Freiburg im Breisgau.

verlauten lassen, welcher gestalten er bei der aus der
Stadt beschehenden Ketraite die Schnecken spöhren und nicht
mehr Mannschaft als ihm zur Defension des mir und ihm
anvertrauten Untern Schlosses anständig einnehmen wölle,
es seie dann Sache, ich nehme diesfahls alle Verantwortung
schriftlich auf mich. So befehle erstlichen dem Herrn
Obristen alles Emsts, sich dergleichen künftighin absolute
bei schwerer Bestrafung zu enthalten, und declarire zweitens,
dass in all weg wegen der Mannschaft, so hinauf kommen wird,
die Verantwortung nicht ihme, sondern mir zuekombt,
wonach sich selber zu achten und nicht weiters bei Straf-
arrestirung und Kriegs-Rechts wider seine Subordination
zu raisonniren hat326.

zwischen den Bastionen Leopold und Joseph mit in Betracht zu ziehen
sein würde. Die nämliche Quelle beziffert den Verlust hinter der
Tenaille und im halben Monde auf 3 Todte und nur 45 Verwundete.

826 Die Ueberiinger Handschrift berichtet Blatt 29, dass der Oberst
v. Hanstein „unverschambter Weiss" die Stiegen sperren lassen wollte,
welche aus der Stadt in das Untere Schloss hinaufführte, und dass
ihm der Commandant demzufolge einen „durchdringenden schriftlichen
Verweis" ertheilte, mit dessen Ueberbringung Major Hurter
und Oberstlieutenant Schmitting (Schmittinger) beauftragt wurden,
indem die beiden Letzteren zugleich einen „verborgenen" (verschlossenen)
Befehl erhielten, des Inhalts, niemals als für den Fall des Bäckzugs
aufzumachen und wofern der Oberst Hanstein alsdann sich widersetzen
sollte, ihn in Arrest zu nehmen und dies dem commandirenden
General zur Einholung weiterer Befehle zu melden. Unserem Diarium
zufolge wurde jedoch am 26. nur der obige schriftliche Befehl
an den Oberst v. Hanstein zum Abgange gebracht, dagegen der
Oberstlieutenant Schmittinger mit dem Oberstwachtmeister Hurter erst
am 30. Oktober in das Untere Schloss commandirt und ihnen der in
Frage stehende geheime Befebl mitgegeben. (Siehe darüber unterm
30. Oktober, wo auch der Wortlaut des geheimen Befehls sich verzeichnet
findet. Indessen kam es nicht dazu, dass der letztere Befehl
geöffnet wurde und zur Ausführung gebracht werden musste,
so dass Harrsch denselben sich zurückgeben liess. Siehe unterm
9. November.) Auch bei Heller, „Der Feldzug 1704 am Rhein etc."
(„Oesterreich, militär. Zeitschrift«, Jahrgang 1841, Bd. II, Seite 274)
finden sich damalige Frictionen zwischen dem Festungs-Comman-
danten 6WM. Freiherrn von Winckelhoffen und dem Commandanten
der Schlösser, Obristlieutenant Scbertzer (1702 nur als Commandant
des Unteren Schlosses nachgewiesen) erwähnt, was dort darauf zurückgeführt
wird, dass der Letztere von dem General unabhängig


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