http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0326
260 Diarium der Belagerung Freiburg im Breisgau.
begehre darüber eine schriftliche Deduction von ihnen; die
Schrift hingegen, worin selbe mich umb dasjenige, was ich
thuen will oder noch thuen kann, auf eine ihnen löblichen
Wesen und Herren Land-Ständen nicht zuekommende
Weise quaestioniren wollen, gebe platter Dingen, nachdem
sie in Gegenwart Herrn GWM. Baron von Wachtendonk
gelesen, wiedenunb zurück335.
885 Ein bei dem Begierungsprotokolle vom 26. Oktober liegendes
Einzelblatt (siehe „Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins, N. F., VIII,
328) gibt in Betreff dieser Deputation die folgenden Aufschlüsse.
Da auf das Gesuch vom 21. Oktober (siehe Seite 226) keine weitere
Antwort von Harrsch erfolgt war, fasste das Begierungs-Collegium
in der Sitzung am 26. den Beschluss, von dem Commandanten eine
Erklärung darüber einzuholen, was er endgültig beschlossen habe,
und falls er gesonnen sein sollte, den Generalsturm abzuwarten, ihm
die Frage vorzulegen, ob die Civil-Corporationen eventuell in ihrem
eigenen Namen mit dem Feinde Unterhandlungen eröffnen und eine
Capitulation abschliessen könnten. Ueberdies hatte der Bitterschafts-
Präsident Freiherr von Sickingen im Verein mit den anderen Deputaten
der Corporationen die Bitte an die Regierung gerichtet, mit
Bezugnahme auf das Gesuch vom 21. Oktober bei dem Commandanten
wegen einer „ehrlichen" Capitulation nochmals vorstellig zu
werden, da das Abwarten des Generalsturmes, dessen Ausgang doch
ungewiss sei, mit grossen Gefahren verbunden wäre. Das Regierungs-
CoUegium legte daher seine diesbezüglichen Wünsche in einem schriftlichen
Gesuche nieder, das man dem Commandanten ohne Säumen
zu überreichen beschloss, zu welchem Zwecke die obengenannten drei
Bäthe, von denen Wittenbach als stellvertretender Präsident wegen
der Brot-Frage ohnehin schon zu Harrsch beschieden worden war,
sich zu dem Letzteren begaben. Ueber den Empfang dieser Deputation
bei dem Commandanten enthalten die Begierungsakten keinen
Bericht. — Mit Hülfe der Ueberlinger Handschrift, Blatt 29, lasst
sich die obige Darstellung des Diariums noch dahin ergänzen, dass
Harrsch der Deputation erklärte, sie nicht durch „einige Brutalität
unglückselig" machen zu wollen; die Bückgabe des Gesuchs wird damit
motivirt, dass dasselbe nicht so verfasst war wie, es »gegen
ihren General gebührt". — Das Theatrum Europaeum", XX, 95,
berichtet, dass am 26. Oktober die Geistlichkeit, Regierung und
Bürgerschaft sich in Procession mit Vortragung der Monstranz zu
dem Commandanten begaben und ihn um Jesu Willen gebeten hätten,
die Stadt zu überliefern und damit so viele unschuldige Menschen
vom Tode zu erretten. Auch Courcy erzählt in „La coalition de 1701",
I, 399 von einer solchen Procession mit der Monstranz, jedoch ohne
Angabe des Datums und ohne Bezeichnung der von ihm hierfür benutzten
Quelle. Quincy, VII, 283, erwähnt unterm 25. Oktober, dass
die Geistlichkeit, der Adel und die Bürgerschaft vergeblich den
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0326