Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 297
(PDF, 103 MB)
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81. Oktober.

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auszuhalten, sich nicht im Stand befinde, in reifer Betrachtung
nicht allein die alhier gestandene 16 Bataillons
bis auf eine wenige Mannschaft, welche bis hiehin wegen
ausgestandener grossen Strapazien völlig defatigirt, sondern
das Brod und andere Vivres, ja sogar das erforderliche
Gewehr, alle Stuck bis auf 7 demontirt, Flinten und
Flintenstein, Grenaten und viel andere höchst nöthige Kriegs-
Requisiten, durch welche Erfordernussen eine Vöstung erhalten
und defendiret werden muess, würklich stark abzugehen
anfangen und abgehen, ja durch die heuntige Nacht
deren etliche, wo nicht gar doch ziemblich nahe aufgehen,
und bei erfolgenden Sturm dann der Mangel sich aüsseren,
und bei einem bei so noch wenig übrigen Mannschaft
unglücklich ablaufen möchtenden Sturm, wo der defatigirte
gemeine Mann gleich in die Confusion gebracht, die Passage
auf dass Schloss von dem Feind abgeschnitten und so viel
ehrliche Officiers (so blessirt), Gemeine und Kranke einer
gänzlichen Massacre exponirt, auch diejenige Mannschaft,
so zu Defension des Schlosses noch erfordert wird oder
nöthig sein will, nicht einmal hinauf gebracht werden
dörfte401. Euer Exellenz seien von uns persuadirt, dass wann
diese Haupt-Requisita vorhanden, zu Diensten unseres Aller-
gnädigsten Herrns, wür auf Euer Excellenz jeweilige Ordre
Guet und Bluet so schuld-, als willigst zu sacrificiren
bereit stünden, wo aber die Haupt-Erfordernussen dem ohne
das schon abgematteten gemeinen Mann mangeln, was für
eine Resistenz gegen einem an 3 Orten ohne allem Zweifel
sehr stark anlaufenden Feind, und was weiters die in Aller-
gnädigsten Herrns Diensten viele blessirte Officiers, Gemeine
und Kranke für übleste Sequelas zu ihrer grössten Dis-

401 Die Ueberlinger Handschrift, welche auf Blatt 35 dieses Gutachten
nur auszugsweise mittheilt, lässt hierbei die Bataillons-Com-
mandanten noch geltend machen, dass bei einer Erstürmung der Stadt
dieser sowohl wie den Kranken und Verwundeten Brand und Plünderung
drohten.


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