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8. November.
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malen au selbe abzuschicken und zu begehren, ob mich,
wie gesinnt, so lang als kann, länger wehren solle, oder
aber ob sie mir ein Anderes positive zu befehlen gemeint?
Dann in einem solchen Casu die Alternativa ambigua einen
rechtschaffenen Soldaten ganz nicht anstehen und man
absolut wissen muess, wass zu thuen ist.
mussten. Der Prinz begab sich daher nach Ludwigsburg, wo er sich
zugleich halbwegs nach Kottweil (zum Vaubonne'schen Corps) befand
für den Fall, dass der Feind zu einer Vorrückung über den Schwarzwald
schreiten sollte. Ob Heinze den Prinzen nach Ludwigsburg
begleitete, lässt sich aus den uns zur Verfügung stehenden Quellen
nicht mit Sicherheit entscheiden. Der Herzog erklärte sich mit
Engen's Standpunkte in Betreff des an Harrsch zu erth eilenden
Bescheids vollkommen einverstanden und am 6. November wurde
das Antwortschreiben abgefertigt. In dessen Eingange belobte
der Prinz den Commandanten und die Besatzung von Freiburg für
die tapfere Vertheidigung des Platzes und sprach seine Missbilligung
wegen der harten Behandlung aus, welche Villars den in der Stadt
zurückgebliebenen Kranken, Verwundeten und Weibern zu theil werden
Hess, die um so weniger zu rechtfertigen sei, da dergleichen Fälle
im IT dege schon häufig vorgekommen. Hinsichtlich der Capitulation,
meinte der Prinz, Harrsch habe vor allem darauf Rücksicht zu
nehmen, dass die' 17 Bataillone (es waren bekanntlich 16, aber ohne
die Grenadiere) der Besatzung dem kaiserlichen Dienste erhalten
blieben, dass aber auch die Schlösser nicht so schlechthin dem Feinde
überlassen würden. Obwohl Harrsch selbst in seinem Schreiben hinsichtlich
der Hinlänglichkeit der noch vorhandenen Kriegsrequisiten
sich nicht geäussert, so habe ihm (dem Prinzen) doch der Stückhauptmann
Heinze berichtet, als ob an solchen Erfordernissen wirklich
ein Abgang wäre, was aber der Commandant am besten zu beur-
theilen wissen würde. Verfüge Harrsch über hinlängliche Kriegsund
Mundvorräthe, um sich noch ein Paar Monate zu vertheidigen,
so solle er dies mit derselben Bravour thun, wie bisher; der Prinz
würde in diesem Falle sehen, was sich machen liesse, oder es wäre auch
zu erwarten, dass der Feind wegen der eintretenden winterlichen
Witterung der Besatzung jeder Zeit einen ehrenvollen Abzug zugestehen
dürfte. Sollte Harrsch dies jedoch wegen Mangels in dieser
oder jener Beziehung nicht thun können, so wäre es besser, jetzt
sogleich zu capituliren, um die 17 Bataillone dem kaiserlichen Dienste
zu erhalten. Bei der Capitulation sollte er verlangen freien Abzug
nach Kottweil mit fliegenden Fahnen, klingendem Spiele und allen
Ehrenbezeugungen unter Mitführung von mindestens 4 Mörsern und
6 Kanonen, darunter zwei Zwölfpfünder und die anderen von 6 bis
8 Pfund. Ferner sollte er fordern, dass nicht nur jeder Soldat und
jedes Geschütz mit 24—26 Schuss versehen sei, sondern dass auch
hoch so viel Munition als möglich ausgetheilt werden dürfe. Ausserdem
hätten die während der Belagerung und bei Einnahme der (Vau-
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