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9. November.
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v. Hanstein473 von der ganzen Sache weiteres deliberirt, auch
durch den ersteren dem Herrn MarSchal de Villars offe-
riren lassen, fahls er es erlauben wollte, solchen an Ihro
Durchl. Prinz Eugenium zu schicken, eine absolute Ordre
zu begehren, massen hierdurch abermalen, dero eigener gnädigster
Intention nach, Zeit gewonnen worden wäre474. Er hat
sich aber hierzu nicht resolviren wollen, endlich gar das Obere
Schloss en attendant475, und nach dem Essen wenigstens das
Hornwerk darvon begehrt, oder wann wür in nichts dergleichen
willigen wollten, mit der Declaration der Attaque
gedroht, worauf Herr Hauptmann Baron Gleinitz, welcher
auch in diesem Schloss die Dienst als Platz-Major thuet,
Commission gegeben, morgen an Tag, weilen es schon etwas
spat in der Nacht, sich zu dem Herrn Mare'chal zu verfliegen
und nebst meinem Kespect zu vermelden, dass ich
solche erwarte476.
Bericht, indem er ihm sowohl das Schreiben von Harrsch übersendete,
wie auch den Wortlaut des ertheilten Bescheides zu dessen Eenntniss
brachte. Einen Versuch zur Rettung von Freiburg zu machen, war
der Prinz, wie er in dem Schreiben bemerkte, weniger geneigt, nicht
nur weil er denselben mit Rücksicht auf die Situation und des Feindes
vortheilhafte Postirung für allzu gefährlich hielt, sondern weil auch
ein solches Unternehmen auf grosse Schwierigkeiten hinsichtlich der
Truppen Verpflegung stossen würde. — Dem 6. d. C. Marquis de
Vaubonne hatte der Prinz nach Empfang des Berichtes von Harrsch
mit Rücksicht auf eine französische Offensive schon unterm 4. November
mit dem in Note 465 erwähnten Schreiben angewiesen, auf
guter Hut zu sein, weil er seinen Posten (Rottweil) unbedingt behaupten
müsse.
473 In der Ueberlinger Handschrift, Blatt 41, wird Hanstein
hierbei nicht erwähnt.
474 Nach „Memoires militaires", XI, 399, forderte Wachtendonk,
welchen 2 Offiziere begleiteten, eine Frist von 6 Tagen.
478 Hier fehlt das Wort: eingeräumt, dessen sich die Ueberlinger
Handschrift, Blatt 41, bedient.
476 Die Darstellung dieser Verhandlungen in der Ueberlinger
Handschrift, Blatt 41, ist theilweise präciser, als die obige. Ihr zufolge
entsendete Harrsch den GWM. Wachtendonk, nachdem er sich
früh mit ihm berathschlagt hatte, an den Marchall Villars, um diesem
die Ordre zu hinterbringen, welche er empfangen hatte, und ihm
zugleich zu erklären, dass er sich wohl hüte, auf so zweifelhafte
Ordre zu capituliren. (Wenn Quincy, VII, 277, bei dieser Sendung
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