Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 362
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362 Diarium der Belagerung Freiburg im Breisgau.

und Blessirte, wie auch übrige Mannschaft in der Stadt.
Ich antwortete, dass von keiner Verpflegung für seine Gefangene
mich nichts schuldig wüsste, wohl aber denen in
der Stadt ein Almosen reichen liesse. Womit sie nicht
content, sondern mich wiederumb mit Exponirung an dem
Fuess von meinem Glacis der Weiber494, Kranken und Blessierten
menacierten, denen replicierte, ich ersueche dann
dem Herrn Marächal de Villars zugleich, die übrige Hosti-
litäten anzufangen, seine Stück und Mörser gegen mir zu
brauchen, damit gebührend antworten könnte495, mit welcher
sie dann abermalen weggeschickt habe.

Bei der Parole sind bloss alle gestrige Befehl wiederholtet
worden.

November den 12ten.

Diesen Vormittag habe schon wieder eine Ambassade
an der Barriere wegen unserer Gefangenen in der Stadt;
denen aber bloss dahin antworte, dass das heuntige Almosen
in etwas Mehl für sie bestehe, übrigens aber mir nichts
vorschreiben lasse.

Eine Stunde hernach hat der Marechal de Villars einige496
Kranke und Blessirte an dem Fuess vom Glacis exponiren
und herauf jagen lassen, die ich zweimal ihn wieder hinabgeschickt
und darauf Folgendes an ihm erlassen:

494 Die Ueberlinger Handschrift, Blatt 43, schreibt: „ das Frauenzimmer
und Weiber der Soldaten."

495 Nach der Ueberlinger Handschrift, Blatt 43, hätte Harrsch
wie folgt gedroht: „Sie sollten auch im Falle, dass solches geschehe,
versichert sein, dass man alle Häuser der Stadt Freiburg mit unseren
Stücken und Mörsein in Grund schiessen, das einige ausgenommen,
wo der Herr Marechal Duc de Villars logiren würde." Die nämliche
Drohung bringt die Ueberlinger Handschrift auch schon unterm 1. No-

496'Die Ueberlinger Handschrift, Blatt 43, giebt: „5 oder 6" an.


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