Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
14.1898
Seite: 365
(PDF, 103 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0431
13. u. 14. November.

365

gewaltig, zumalen beide gleichsamb an dem Ende der Berg
vom Schwarz-Wald, wo selbe an die Ebne, worinnen die Stadt
schon gelegen, stossen, befindlich.

Bei der Parole ist befohlen worden, alle Communications
mit dem Feind bereits befohlener Massen absolute
zu vermeiden.

November den 13len.

Heunt finde mich durch Gottes Gnade wieder aufrecht,
wann es nur änderst Bestand haben mag.

Das Obere Schloss zeigt sich gesunder als dieses Untere;
man hat allda heunt nur einen neuen Kranken500, allhier aber
18 von abgewichener Nacht, und meldet sich die Dyssen-
terie sehr stark an; so ist auch der Herr Obrist v. Hanstein
bettligerig worden.

Bei der Parole seind die dieser Tagen gegebene Befehl
specialiter wiederhollt worden.

November den 14ten.

Die Kälte nimbt auf eine ganz ungemeine Weis zue,
sogar, dass auch heunt Nacht ein Gemeiner auf der Reserve
in Graben erfroren; ja es zwingt die Noth, dass alle
Gebäu501 in diesem Schloss abgebrochen und das Holz davon
ausgetheilet werden muess.

Diesen Abend kombt der Vorder-Oesterreichische Regier.-
Rath v. Schütz sambt einem Officier von dem Herrn Marä-
chal Duc de Villars, welcher letztere mir in dessen Namen
ein höfliches Compliment wegen meiner Indisposition macht,
der erstere aber, so Namens der hiesigen Regierung und

800 In der Ueberlinger Handschrift, Blatt 44, heisst es: keinen
einzigen Kranken.

501 Nach der Ueberlinger Handschrift, Blatt 44, sollten „die
obere Gemach der Gebäue" abgehoben werden.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0431