http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0438
372 Diarium der Belagerung Freiburg im Breisgau.
mit hinab gangen, durch diesen mir es gleich rotunde
abschlagen lassen, worauf replicirte, dass meiner Ordre genueg
thue und dieses ein für alle Mal der Capitulation einverleibt
sein müsste. Hierauf hat er denselben nochmalen
heraufgeschickt und das Project noch diesen Abend verlangt
, worinnen ihm gl eich wohl en gratificiren und solches
Nachts nach 8 Uhren durch wohlermeltem Herrn Grafen
von Erps wie folgt einschicken wöllen610:
La Capitulation des Chäteaux de Fribourg611.
1) Que le 20. Novembr. sortiront des deux Chäteaux
aussi bien que des Forts en dependants les deux garnisons
510 Die UeberliDger Handschrift, Blatt 44, enthält hinsichtlich
dieser Verhandlungen noch die folgenden Mittheilungen. Villars war
über die Forderung wegen der Landauer Garnison in hohem Grade
erstaunt und erwiederte, indem er dem General Baron Wachtendonk
ein Schreiben vom Hofe vorwies, dass er sich von seinem Könige
schon einen Verweis zugezogen, weil er sich so lange habe aufhalten
lassen, und hätte er den gemessenen Befehl, die Belagerung fortzusetzen
und die Garnison, gleichwie die Landauer, kriegsgefangen
zu machen. Indem Villars dazu bemerkte, dass er sich nicht einen
neuen Verweis zuziehen möchte, erklärte er, dass er alles, was in seiner
Gewalt stünde, dem General Harrsch bewilligen wolle, ausgenommen
die Forderung wegen der Landauer Garnison; könnte der Letztere
darauf nicht eingehen, so wurde die Belagerung morgen wieder anfangen
. Zugleich verlangte der Marschall eine Abschrift des Capitu-
lations-Entwurfs. Diesen Bescheid überbrachte der Oberstlieutenant
Graf Erps an Harrsch, welcher darauf erwiderte, dass er sich an die
empfangene Ordre halten müsse, und überschickte damit zugleich dem
Marschall die verlangte Abschrift. Weiteres über die Verhandlungen
mit Villars enthält die Handschrift nicht, sondern geht alsdann unmittelbar
zum 17. November und Wachtendonk^ Rückkunft über. —
Die Batterien zur Beschiessung der Bergfestung wurden am 16. schussfertig
, nachdem das aus Strassburg herangezogene Geschütz am vorhergehenden
Tage eingetroffen war.
511 Die Ueberlinger Handschrift enthält den Wortlaut der Capitulation
nicht. Im Original-Diarium ist die letztere halbbrüchig
geschrieben, indem die rechte Seite die Forderung der kaiserlichen
Commandanten, die linke Villars' Bescheid enthält. — In „Memoires
militaires" XI, 645, ist das Capitulations-Instrument nach dem im Pariser
Kriegsarchive vorhandenen Exemplare zum Abdrucke gebracht,
aus welchen sich einige Abweichungen gegen den Wortlaut unseres Diariums
ergeben, die weiter unten nachgewiesen werden sollen.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1898/0438