Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
16.1900
Seite: III
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Chronik der Gesellschaft für Geschichtskunde zu Freiburg
i. Br. von Juli 1899 bis Ende 1900.

Vereinsversammlungen wurden gehalten:

1) 18. November 1899, abends 6 Uhr, im Konversationszimmer des

Museums. Herr Geh. Rat Dr. Krauel, Kaiserl. Gesandter z. D.,
legte mit eingehender geschichtlicher Erörterung eine Reihe von
in seinem Besitz befindlichen, noch unveröffentlichten Briefen vor,
die von Friedrich d. Gf., seinem Bruder Prinz Heinrich, und seiner
Schwester Amalie, Aebtissin von Quedlinburg, an deren Schwester
Charlotte von Braunschweig in den Jahren 1746—90 geschrieben
wurden. Der erste Vorsitzende, Geh. Hofrat Prof. Dr. Kraus, machte
sodann Mitteilungen über in Baden neu aufgefundene Wandgemälde.

2) 6. Februar 1900, abends 6 Uhr, im kleinen Museumssaale. Herr Geh.

Hofrat Prof. Dr. Kraus hielt einen Vortrag über Dante, Inferno

5, 121—23: ... . . Nessun maggior dolore

„Che ricordarei del tempo felice
„Nella miseria; e ciü sa il tuo dottore,"

unter Dantes Aussprüchen wol den berühmtesten und verbreitetsten.

3) 14. März 1900, abends 8 Uhr, in der Weinstube des Kaffeehauses zum

Kopf. Herr Prof. Dr. Beyerle hielt einen Vortrag: „Grundeigentumsverhältnisse
und Bürgerrecht im mittelalterlichen Konstanz."

4) 80. April 1900, abends 8 V, Uhr, iu der Weinstube des Kaffeehauses

zum Kopf. Herr Prof. Dr. Herrn. Mayer hielt einen Vortrag:
„Zur Geschichte der Freiburger Universität im 16. und 17. Jahrhundert
."

5) 25. Juni 1900, abends 6 Uhr, im Konversationszimmer des Museums:

Ordentliche Hauptversammlung. Den Hauptgegenstand
der Tagesordnung bildete die Beratung über den Antrag des Vorstands
betr. Erwerbung der Körperschaftsrechte und die dadurch
mit Rücksicht auf das neue Bürgerliche Gesetzbuch bedingte
Aenderung der Satzungen. Der von unserem verdienten Mitgliede,


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