http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1900/0140
130
Bolmenberger
ganzen an die Grenze von Bezirk zu Bezirk und
Ort zu Ort zu wenden hat. Trotz des geringen und unsicheren
Ergebnisses wollte ich doch die allgemeinen Fragen
nicht übergehen. Unsere Versuche, Sprachgrenzen zu erklären
, dürfen die größeren Gesichtspunkte nicht aus den
Augen verlieren.
Welche verkehraufhaltenden natürlichen, welche geschichtlichen
Verhältnisse als sprachscheidend in Betracht kommen,
entnehmen wir heute mehr allgemeinen Erwägungen als
genügenden Einzeluntersuchungen. Es empfiehlt sich daher,
vorerst noch nicht die einzelnen Gesichtspunkte gegeneinander
abzustufen, man hat vielmehr auf möglichst vollzählige
Berücksichtigung derselben auszugehen. An natürlichen Bedingungen
sind, wie ich schon hervorgehoben habe, neben
Berg, Tal und Fluss auch Wald und Ried und diese nicht
nur in ihrem heutigen, sondern auch in ihrem früheren Stande
zu berücksichtigen. Bei den verschiedenen politischen Verhältnissen
des späteren Mittelalters handelt es sich um Lehensherren
wie um Lehensinhaber, um Grundherrschaft wie Gerichtsherrschaft
. Es ist im allgemeinen und im voraus kaum
zu sagen, welcher Gesichtspunkt da vorherrschte, wo dieselben
gegeneinander stehen. Da noch die große Zahl von Ortschaften
geteilten Besitzes dazu kommt, so wird die Wirkung
der territorialen Verhältnisse oft recht unsicher.
Bei unserer Grenze hat die Ungewissheit über deren
Entstehungsweise und Entstehungszeit noch besondere Unbestimmtheit
in der Beiziehung sprachscheidender politischer
Grenzen zur Folge. Da wir das Alter der uns vorliegenden
Sprachgrenze in ihren einzelnen Teilen auch nicht auf Jahrhunderte
hinaus bestimmen können, so haben wir zu deren
Erklärung im Grundsatz politische Grenzen von den ältesten
alemannischen Zeiten bis in die letzten Jahrhunderte herab
in Betracht zu ziehen. Immerhin dürfen wir zur Hauptsache
die heutigen Siedlungsverhältnisse zu Grunde legen. Die
Lage vor der grossen Veränderung, welche Arnolds „Ausbau
im Stammlande" mit sich brachte, wird sich kaum irgendwo
wiederspiegeln. Ich halte es aber für angezeigt, ausdrücklich
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1900/0140