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Zur (■J-eschichtc des deutschen .Buchhandel« im 15. .luhrhtiuderf 215
Verlauf der Sache zu Basel sei folgendes bemerkt. Am
9. Dezember 1478 bringt Johannes Frei (Fry) von Freiburg
als Bevollmächtigter des Bernhard Inkuß von
Frankfurt am Main vor dem Gericht zu Basel vor: Inkuß
habe die von Mentz in Acht gebracht, und es sei ihm erlaubt
worden, auf ihre Habe zu greifen; er habe bei Ulin
Wartenberg Beschlag auf Vermögen von Leuten von Mentz
gelegt und begehre, dass derselbe angebe, was er von solchen
in Händen habe usw.
Am 3. April des folgenden Jahrs erscheinen Uatsboten
vor dem Basler Gericht und erklären: Bernhart Inkuß von
Frankfurt habe einem Priester, der ein Glied der hohen
Schule sei, einen Trog voll gedruckter Bücher mit Gewalt
aus dem Hause genommen, weil derselbe einer von Mentz
sei, die er mit Urteil und rechtem Gericht in Acht gebracht
und „Anleitin" auf alles ihr Gut erlangt habe usw.
Am 24. April schreibt dann der Schulheiß des Stadtgerichts
an die ehrsamen Peter Fusten (recte: Schöffer) und
Konradin Hinkuß seinen Tochtermann zu Mentz: Bernhart
Inkuß von Frankfurt habe erklärt, es befänden sich etliche
gedruckte Bücher in Basel, welche ihnen als „Gemeindern"
zugehörten und auf die er zu greifen begehre laut obengenanntem
Urteil; wenn sie etwas dagegen einzuwenden
hätten, so sollten sie das binnen 14 Tagen nach Empfang
dieses Briefs vor dem Gericht zu Basel anbringen.
Demzufolge erscheinen am 15. Mai vor dem Basler Gericht
Bernhard Inkuß einesteils und Hans II oder als Bevollmächtigter
des Konrad Henkis und Peter Schöffers von
Mentz. Bernhard Inkuß erklärt, dass er Bürgermeister; Rat
und ganze Gemeinde der Stadt Mentz in Acht gebracht habe,
und dass diese Acht sich auch auf die Hintersassen der Stadt
Mentz erstrecke. Da nun Konrad und Peter zu Mentz wohnhaft
seien, daselbst haushäblich sässen und eigenen Hauch
hätten, so habe er hier auf ihr Gut und Bücher gegriffen.
Die Beklagten antworten: die Acht berühre sie nicht, denn
sie hätten ihre Wohnung zu Mentz bloß „in gastes wise"
und seien der Stadt weder mit Bürgerrecht, Steuer, Gewerfen,
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