Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
17.1901
Seite: 26
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Mayer

16. Jahrhunderts — steigen und sich auch mehrere Semester hindurch
auf größerer Höhe (91, 71, 57, 63, 88 usw.) erhalten
konnte. Es erklärt sich dieser auf den ersten Blick auffallende
Aufschwung, wie ich glaube, sehr natürlich aus
folgenden Gründen.

Schon im Jahre 1574 hatte Erzherzog Ferdinand als
Landesherr von Vorderösterreich an alle Fakultäten der
Hochschule den Befehl erlassen, ihre Lehrpläne vorzulegen
mit Wünschen und Anträgen auf Reformen, wie sie den
Bedürfnissen der Zeit entsprechend erschienen (pro horum
temporum variis necessitatibus) *). Bis diese Reformen und Veränderungen
der Statuten zustande kamen, verging natürlich geraume
Zeit, umsomehr als zugleich eine allgemeine Statuten-
erneuerung vorgenommen werden sollte. Den Entwurf
zu einer solchen Renovatio statutorum legte der bekannte
Jodocus Lorichius (seit 1574 Prof. der Theologie)
am 21. April 1581 dem Senat vor,' worauf er geprüft und
bestätigt wurde. 1583 folgte der zweite Teil der Statuten,
ebenfalls von Lorichius redigirt**). Die ebenfalls für notwendig
erachtete Studienreform und die Aufstellung
neuer Lehrpläne dagegen ließ etwas länger auf sich
warten. Eine solche Renovatio studiorum schien vorab
notwendig in der Artistenfakultät. Da nämlich die Vorbildung
, welche die jungen Leute auf die Universität mitbrach-

i

*) Ueber die Reformen in der theologischen Fakultät handelt
J. König im Diöcesanarchiv, XXII. Bd., S. 1—40. „Die ältesten Statuten
der theologischen Fakultät in Freiburg. Fortsetzung: die Statuten vom
Jahr 1578."

**) Senatsprotokoll vo m 21. April 15 81: Dns. Dr. Lorichius pro-
ponit se ab anno hactenus pro virili laborasse ad renovationem
statutorum universitatis conscribendam, quae iam expedita praele-
guntur et eis absolutis ad mundum praescribantur et cuivis examinanda
domum mittantur, quo facto sententiis collatis approbari valeant. —
Protokoll v. 28. Juni 1581: Hac convocatione notario coniunctum, ut
nova statuta academica in mundum conscribat. — Protokoll
v. 25. Juni 1583: Dns. Dr. Lorichius h. t. JEtector magnificus secundam
partem Statuto rum universitatis alio stylo conceptam eandemque
relegendam offert.....


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