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Albert
Das betreffende Aktenstück lautet:
„Löblicher Magistrat!
„Der hiesige französische Adel und die Familie des
hier verstorbenen Yicomte de Mirabeau haben bei mir um
die vorläufige Zusage bittlich angestanden, dass der Leichnam
des Verstorbenen seiner Zeit, wenn in Frankreich
wieder Ruhe herrschen werde, hier enthoben und dorthin
zur Wiederbeerdigung abgeführt werden dürfe.
„Ich habe den Bittstellern diese Verwilligung in Form
eines öffentlichen Certifikats ohne Bedenken ausgestellt,
dabei aber dem die Bittschrift überreichenden französischen
Offizier mündlich bedeutet, dass die Sarge und Einbalsa-
mirung etc. gehörig eingerichtet und besorget werden
möchte, wie es hierin notwendig und gewöhnlich sei.
„Hievon gebe ich dem löblichen Magistrat zu seiner
Wissenschaft und Verständigung des Herrn Pfarrers dahier*)
die Nachricht.
„Freyburg am 17. September 1792.
Freiherr von Sumeraw."
Auch über das fernere Verbleiben des Mirabeauschen
Leichnams ist Sarrazin nicht zuverlässig unterrichtet. Er
sagt (a. a. 0.): „General Mirabeau blieb in deutscher Erde gebettet
. Als der alte Soldatenfriedhof wegen Anlegung der
Karlstraße einging und überbaut wurde, kam der schlichte
Grabstein mit der kurzen deutschen Inschrift nach dem noch
bestehenden, aber in absehbarer Zeit dem Untergang geweihten
„alten Friedhof" zwischen der Karl- und der Stadtstraße
. Des berühmten Namens wegen wurde ihm dicht am
Wege sein Platz angewiesen. Wo aber die Gebeine ruhen,
weiß niemand mehr zu sagen; vielleicht befanden sie sich
unter denen, welche die Kanalisationsarbeiten an der Karlstraße
im Herbst 1891 ans Licht förderten." Sarrazin fügt
hinzu, dass demnach Mirabeau-Toneaus Ueberreste ein Schicksal
mit denen seines großen Bruders teilten, die zuerst mit
*) Zu St. Martin, J. B. J. Häberlin.
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