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von Wecch
Er war es, der in erster Reihe die Ehrenpflicht zu erfüllen
verstand, durch den Mund Roberts von Mohl im Bundestag
in freien und mutigen Worten für das gekränkte Recht
der Kurhessen einzutreten; er war es, der durch Roggenbach
die Bundesreformpläne des Freiherrn v. Beust mit der Erklärung
beantworten ließ, dass vor allem die Gründung einer
einheitlichen Zentralgewalt und die Berufung eines deutschen
Parlaments nötig sei; Großherzog Friedrich persönlich trat in
seinem Lande fest und unerschütterlich ein für die Umgestaltung
der gesamten Staatsverwaltung auf der Grundlage des
Selfgovernment der Gemeinden und Kreise. Und in einer
seiner Thronreden fasste er die Gedanken, die ihn als Regenten
leiteten, in die bedeutsamen Worte zusammen: „Ich konnte
nicht finden, dass ein feindlicher Gegensatz sei zwischen Fürstenrecht
und Volksrecht; ich wollte nicht trennen, was zusammengehört
und sich wechselseitig ergänzt — Fürst und Volk, unauflöslich
vereint unter dem gemeinsamen schützenden Banner
einer in Wort und Tat geheiligten Verfassung."
Allen Versuchen, ihn von der im Jahre 1860 betretenen
Balm wieder abzulenken, woher sie auch kommen mochten,
trat Großherzog Friedrich mit klarer Ruhe und fester Entschlossenheit
entgegen. Es fehlte nicht an Personen, welche
in der Form wolmeinender Ratschläge, in der Gestalt besorgter
Warnungen, vielleicht auch unter Andeutung drohender
Gefahren, sich Mühe gaben, dem Fürsten den Liberalismus und
seine Vertreter und Wortführer zu verdächtigen. Unberührt
von solchen Angriffen auf das von ihm Gutgeheißene, hielt er
fest an dem System, das er in dem vollen Bewusstsein seiner
hohen Verantwortlichheit angenommen hatte. Als auch aus
der Mitte eines Teils der Bevölkerung Badens Rufe erklangen,
die ein persönliches Eingreifen des Großherzogs gegen Tendenzen
begehrten, in denen man eine Gefahr für die Religion und das
Staatswol erblicken wollte, wies der Landesherr auf die durch
die Verfassung eingesetzten Organe hin, durch welche die
Wünsche der Staatsbürger ihren gesetzlichen Ausdruck finden.
Auch hier wieder erwies er sich als der streng konstitutionelle
Fürst.
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