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von Weech
schwer es dem Großherzog geworden ist, seine Truppen gegen
Preußen ins Feld ziehen zu sehen. Es ist bekannt, dass er
sie, sobald der Waffenehre genügt war, zurückzog, und dass
er der einzige der süddeutschen Fürsten war, der es unter
seiner Würde hielt, die Verwendung Napoleons bei dem siegreichen
Preußen anzurufen.
Die Jahre nach 1866 waren in Baden einerseits einer rastlosen
Arbeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung
, anderseits einer unausgesetzten Vorbereitung gewidmet,
Volk und Heer reif zu machon, um, „wann die Zeit gekommen
sein wird, als ein ebenbürtiges Glied des Ganzen in die volle
nationale Gemeinschaft einzutreten". „In ernster Arbeit", sagte
der Großherzog in einer seiner Thronroden, „streben wir nach
einem großen Ziele: ein im Innern freies und kräftiges Staatswesen
, ergänzt und getragen durch die innige nationale Verbindung
mit den übrigen deutschen Staaten."
Und als nun die Zeit der Erfüllung gekommen war, als
auf die Herausforderung Frankreichs ganz Deutschland sich
wie ein Mann erhob, und als die stolzen und strammen Heerscharen
aus allen Ländern, deren Truppen die Allianzverträge
dem Oberbefehl des Königs von Preußen unterstellten, heranzogen
„an den liliein und über den Rhein", da war Großherzog
Friedrich mitten unter den bewaffneten Söhnen seines Volks.
Mit ihnen lag er vor dem belagerten Straßburg, an ihrer Spitze
zog er nach der Kapitulation in die alte, von dem Vaterland
wiedergewonnene Stadt ein. Dann aber, während seine Truppen
glänzenden Waffenruhm erwarben am Ognon, in Burgund und
an der Lisaine, entfaltete Großherzog Friedrich im Großen
Hauptquartier der Feldherren und Staatsmänner eine verständnisvolle
und erfolgreiche Tätigkeit bei der rastlosen Arbeit an
der Neugestaltung des Deutschen Reichs. Sein Rat,
seine Meinung über schwierige Fragen wog schwer. Von ihm
war jedermann überzeugt, dass er ganz und ausschließlich erfüllt
sei von der Liebe zum Vaterlande, von dem Streben,
alles, was seines Amtes war und in seinen Kräften lag, zu
tun für die Macht und Größe Deutschlands. Soweit seine
eigene Person und seine Regentenrechte in Flage kamen,
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