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Kosiii
Vertretung seiner Macht und seines lieehts", welche aber auch
anderseits „zugleich der Selbständigkeit der Einzelstaaten eine
unerschütterliche Stütze verleiht": das ist nach seinen, schon
im Jahre 1861 gesprochenen Worten der Zielpunkt der Entwicklung
. Daher erscheint ihm die Umwandlung des deutschen
Bundes in einen Bundesstaat eine unbedingte Notwendigkeit,
aber anderseits will er auch, gemäß einer eigenhändigen, in
Doves neuester Pestschrift hervorgehobenen Ergänzung zum
Entwurf der Roggenbachschen Zirkulardepesche vom 28. Januar
1862 „diesen Bundesstaat vor allem, weil er eben nicht
der Einheitsstaat ist. Er will ihn, weil der Bundesstaat die
Erhaltung der Selbständigkeit der deutschen Staaten verbürgt
und die Grundlagen derselben unberührt lässt, während er allein
eine Leistung für die Gemeinschaft durch das verfassungsmäßig
geordnete Zusammenwirken aller Teile ermöglicht". Dass dieser
Bundesstaat nur nach gewaltsamer Sprengung des Deutschen
Bunds und voller staatsrechtlicher Ausscheidung Österreichs
zu stände kommen könne, diesen Gedanken freilich hat Großherzog
Friedrichs pietätvoller Sinn nur langsam sich zu eigen
gemacht, aber die Erkenntnis der Notwendigkeit, wenigstens
neben Österreich für Preußen „diejenige einflussreiche Stellung
zu gewinnen, welche dieser Staat schon längst besitzen sollte",
spricht er schon im Jahre 1854 entschieden aus und ebenso
die ahnungsvolle Überzeugung, dass in dem damaligen Prinzen
Wilhelm von Preußen „allein die Möglichkeit einer Rettung
vor dem drohenden Untergänge Deutschlands liege". Auch
für die innere Organisation Deutschlands zeichnen sich die
Grundlinien frühzeitig seinem Bewußtsein ein, wofür besonders
seine Schlusserklärung auf dem Fürstenkongress zu Frankfurt
vom 1. September 1863 bedeutsam ist. Mochte er hier immerhin
mit der Möglichkeit rechnen, „dem Zustandekommen des
großen nationalen Werks nicht bloß" — wie er sagt— „Opfer
Seiner Rechte und Seiner Stellung, sondern auch das schwerere
Opfer seiner (bimdesstaatlichen) Ideen über die künftige Verfassung
Deutschlands zu bringen", so hält er doch jedenfalls
als „einziges Entgelt für das vorübergehende Opfer des Bundesstaats
" eine aus unmittelbaren Volkswahlen und nicht, wie Öster-
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