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Die Weistümor des Gotteshauses u. der < jiotteshausleute von Amorbach 45
hin hätte Mone, da auch die Form des Weistunis neben seinem
Inhalt Beachtung verdient, andeuten sollen, dass er vielfach
keine unmittelbaren Schöffensprüche darbietet, sondern die
schriftliche Fixirung der Gorechtsame durch die Grundherr»-
schaft.
In der folgenden Zusammenstellung ist alles verwertet,
was dem noch vorhandenen Materiale des Klosterarchivs zu
entnehmen war. In erster Linie selbstverständlich die eigentlichen
Schöffenweisungen, die größtenteils in ihrer ursprünglichen
Fassung, wie sie die beigezogenen Notare oder sonstigen
Urkundspersonen (Adlige, Beamte) aufgezeichnet haben, nocli
erhalten sind. Einige wenige, deren Original sich nicht mehr
vorfand, konnten aus dem ältesten klösterlichen Kopialbuche C
(bis auf einige Nachträge von jüngerer Hand aus dem letzten
Drittel des 15. Jahrhunderts) beigebracht werden. Daneben
wurden, um ein möglichst vollständiges Bild der rechtlichen
und wirtschaftlichen Zustände zu geben, alle in Frage kommenden
Einträge der beiden ältesten Urbare herangezogen.
Nach den Ausführungen von K. Th. von Inama-Sternegg1
und Karl Lamprecht2 bedarf dies wol keiner weitern Rechtfertigung
, zumal wenn stets ersichtlich bleibt, was Schöffen-
spruch und was einseitige Aufzeichnung des Klosters ist.
Das älteste, auf Pergament geschriebene Urbar wurde 1395
auf Veranlassung des Abts Boppo angelegt. Das Buch,
dessen hintere Ecken durch Wasser gelitten haben, zählte
ursprünglich 297 Blätter, von denen jetzt verschiedene —
Bl. 120—122 (Gerichsteden), Bl. 238—259 (Crispach, Hetten-
bach, Sulma, Binfswangen) und Bl. 282 »(Yenbach) — fehlen.
Das zweite — Zinfsbuch H 1400 — auf Papier enthielt
396 Blätter; jetzt beginnt dasselbe jedoch erst mit Bl. 58,
sodass von dem Abschnitte über Amorbach ein großer Teil
fehlt. Die Angabo auf dem Einbände, wonach das Urbar 1400
1 v. Inama-Sternegg, Ueber d. Quellen d. deutschen Wirtsehafts-
gesch. Sitzgsber. d. phil.-hist. Kl. d. Kais. Akad. d. Wissensch. 84. Bd.
Wien 1877. Vgl. besonders S. 184 ff.
2 Karl Lainprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter.
*Bd. II. Lpz. 188«. S. 657ff.
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