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Krebs

Bödigheim] j malter dinckels vnd ij sumern habern vnd v
made heller vnd j fronheuwer vnd xxx eyer vnd j
fasenachthune mit sinen bestheupten." — Neben den
Huben Höfe, Güter und Lehen.

Um 1440. Rechte des Klosters nach dem Zinsbuche H (Blatt
139):

„Item der groß zehenden zu Bodickein vnd der
kleyn zehenden ist gancze vnser vnd gytt ein
Junckher malter, vnd zehen Schillinge heller zu
hantlone.

Item [von etwas späterer Hand] das gericht zu
Bodickein ist halp vnser vnd vnsers closters. Vnd
die fawtherren haben den stap in der handt, vnd waz
sie loßen faren an dem gericht, on silber vnd on
golt, das sollen wir auch lossen faren.

Item eyn apt vnd sin closter ist eyn lehen herre
aller hübe vnd lehen zu Bodickein."
1482. Im Gült- und Zinsbuch IX von 1482 sind die Rechte
Blatt 55 und 121 entsprechend, nur etwas kürzer
angegeben.

Ueber den Verkauf des Bödigheimer Klosterbesitzes
s. Altheim.

Bofsheim (sö. Buchen).

Das Urbar von 1395 wie das Zinsbuch H enthalten
nur die Abgaben der Huben und Lehen.
1482. Gült- und Zinsbuch IX ausser den entsprechenden
Einträgen Blatt 24:

„Item der hofe zu Bopfsen gijt ierlich xxiiij malter
dinckel vnd vj malter habern vnd zwei fasnachthoner
mit im rechten, vnd gijt die frucht mit dem closter
moß vnd sollen vns die antworten vf vnßern sale on
vnßern schaden. Hot jtzt jnn Hans Hedicker vnd
Heintz Sitze."

Blatt 25: „Item das zweyteil am geriecht zu Bofsen
ist vnßer."

Boxbrunn (w. Amorbach).

1395. Rechte des Klosters nach dem Urbar von 1395,
Blatt 72, 73.


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