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Krebs

Boxbrunn] Z. 9 von unten ist zu lesen: also viel bueß sey derselbe
einem).

1503. April 30. Huldigung; bei Albert a. a. 0. S. 6 ff.
1522. Mai 14. Abt Jakob regelt die dem Bauern vom

Neidhof von den Boxbrunnern zu leistenden Fronen.

Original.

1534. Januar 15. Huldigung, erwähnt wie die von 1542,
1546 und 1557 bei Albert a. a. 0. S. 8.

1553. Februar 28. Klösterlicher Entscheid wegen der Weidenutzung
zu Boxbrunn. Original.

1559. April 26. Abt Theobald schlichtet den Streit zwischen
dem Neidhofbauern und den Boxbrunnern wegen der
Weidenutzung. Original.

1585. November 16. Huldigung, das Weistum von 1484
wird verlesen und von den Boxbrunnern anerkannt.
Zweites Buch der Huldungen, Blatt 10 ff.

1650. Dezember 2. Die Einwohner von Boxbronn, Breyden-
bach, Brej'denbuch, Glaßhouen, Einbach, Hahnbronn,
Hässelbach, Kaltenbron, Kumershoff, Neünbronn,
Neüdorff, Otterbach, Oberneündorff, Reinhardsachsen,
Stürzenhardt, Vnderneündorff vndt Züttefelden huldigen
Abt Placidus als ihrem „Gnedigen vndt rechten
Fauth vnd Dorfs Herrn", nachdem dieser seinerseits
gelobt hat, „Sie bey altem Herkommen vndt Gerechtigkeit
pleiben zu lossen".

1681. Januar. Klösterlicher Entscheid wegen der Fronen
für den Neidhofbauern. Original.

1714. Oktober 29. Des Klosters Vogteyliche Vnderthanen
von Bochsbrunn, Breidenbach, Breidenbuch, Einbach,
Göntz, Hesselbach, Neübrunn, Oberneündorff, Neüdorff,
Otterbach, Stürzenhardt, Vnderneüdorff und Zütten-
felden, sowie die Hofbauern auf dem Neidthoff und
dem Santzenhoff huldigen Abt Sanderadus. Original.

Der Schultheiß von Zittenfelden erklärt im Namen
der gesamten Ortschaften: „Sie weren dessen so
willig vndt bereith alß schuldig; Gleichwie von alters
hero Ihre Voreltern gethan, sie auch geloben vndt
nach gebühr in allem gehorsam sein wolten, sofern
lhro Hochwr. Gnaden der Herr Pradath sie bey
alten rechten vndt herkommen werden verbleiben


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