Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0081
DieWeistümer des Gotteshauses u. der Gotteshaiisleute von Amorbach 67

Dorffshern". 2. Buch der Huldungen, [Einbach.
Blatt 33.

1650. Dezember 2. Huldigung s. Boxbrunn, ebenda die
Huldigungen von 1714 und 1728.

1679. März 5. Mainzischer Entscheid in Weide- und Zehntstreitigkeiten
. Original.

1696. Mai 17. Mainz entsagt dem Anspruch auf Jägeratz
in des Klosters „vogteylichen Dorfschaften Stürtzen-
hardt, Ober Newendorf, Newbrun vndt Einbach".
Original.

1754. September 30. Die Einwohner von Eimbach, Heßelbach
, Neübrunn, Ober Netiendorff, Stürtzenhart undt
Unter Neüendorflf huldigen Abt Hyacinth wie die
von Boxbrunn usw. Original.

Erfeld (sö. Walldürn).

1361. August 25. Schiedsrichterlicher Entscheid, dass niemand
zu Erfeld ohne Erlaubnis des Klosters Amorbach
Schafe halten darf. Original.
i395. Im Urbar von 1395 folgende Einträge:

Blatt 115. „Item die frucht sal man alle messen
mit Erffelter moß vnd sal sie hülfen vnd drucken.

Item ein apte vnd das closter zu Amorbach die
haben zu Erffelt xiij gut, dar vber sie faut vnd
herren sinde.

[Blatt 116.] Item ein apt vnd ein keller nemen die
bestenheupt von allen obgeschriben gutten. [Wol
späterer Eintrag.]

Item die Obleyer mögen gericht halten vff den
gutten, wan sie wollen. „Unvollständig abgedruckt in
der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XII,
S. 279, danach Grimm, Weistümer VI, 9.
Um 1440. Zinsbuch H, Blatt 193: „Item eyn apt vnd sin
closter ist aller vorgeschriben gut eyn lehenherre
vnd müssen auch teytingen vmb den hantlone ye
von czehen gülden eyn, oder als viel als sie an gnad
gehaben mögen.

Auch ist eyn apt vnd sin closter aller vorgeschriben
gilt eyn beseczer vnd entseczer, ein ver-
bietter vnd erleuber vnd nymants men, vnd nemen

5*


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0081