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Krebs

Glashofen] Punkte heißt es hier, nachdem der Abt sich zum
alten Herkommen verpflichtet hat: „undt ließe (seil,
der Abt) durch mich zu Endtgeseztem Kayßerlichen
Notarium neben einigen auff mehrgesagten Dorffschafften
habente Gerechtsambs puneten, welche sie
sämbtlichen mit ja affirmirten, undt darumben, auch
weithlauffig bedörffenten blazes willen hierahn zu-
sezen ohnnöthig befunden worden, annoch folgente
4 puneta, so hier in specie ad notam zu nehmen
erinnerth wurden, publiciren, die die folgente waren:

Erstlichen Wann ins künfftig Einer bey der Centh
zu Dhürn abgestraffet wirdt, er alßdann denen
hundert jährig beschriebenen Dorffs Ordnungen ge-
meeß dem Kloster auch Ein halben Reichßthaller
nachzuerlegen habe;

Zweytens Die Reinhardsachßer undt Kaltenbrunner
sollen zum Fischen in der Kaltenbach undt Fisch
Tragen verhilfflich seyn, wie zum Jagen undt Wil-
preth Tragen;

Drittens Sollen dem Closter Brieff tragen undt
Botten gehen, undt solches nit dem Schultheißen
privative auffbürden, dan ein solches bringe mit sich
eines jeden Dorffsherrn Gebott undt Verbott;

Viertens Bey Eckherigs Zeith werde das Closter
nach vorgezeigter alten Observanz s. v. Schwein einschlagen
; obwohlen Schultheiß zu Glaßhoffen ein
solches vermeine durch den jüngsten Verglich auff-
gehoben zu seyn, so hat mann Ihme jedoch das
Gegentheill auß dem so intitulirten original Verglich
zwischen dem Closter Amorbach undt dero Vogtey
Underthanen zu Glaßhoffen undt Kaltenbrunn vom
24t. Novembris 1692 in sequenti tenore erwießen;
Nemblichen Drittenß haben sich die Bauren dahin
ercläret, Wohlbesagtem Herrn Praelaten undt Gottes-
hauß auff benöthigten fall undt delBen ansuchen,
so fern es ohne sonderen schaden des Walts geschehen
kann, undt dann Ihrer Proprietät undt aigenschafft
deJBen ohnnachtheillig, einiges Holz zu dem vor-
habenten gebrauch undt dan einige s. v. Schwein zu
Eckherig Zeith bey zu treiben etc., umb so mehr


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