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Krebs

Hesselbach] gen in Gegenwart der Vertreter der Grafen von Er
bach dem Abt Johann und geloben, „alles das zu thun,
das sie ime vnd dem closter als iren rechten vogtherrn [!]
schuldig vnd pflichtig sein zu thun." Danach Weistum
der 7 Schöffen, entsprechend dem von 1465, des auch
„die andern gemeins menner gestendig gewest sein."
Original. Abgedruckt bei Albert a. a. 0. S. 11 u. 12.
1585. November 28. Die Einwohner von Hesselbach huldigen
Abt Johann als ihrem „Fauth [!] vnd Gerichts-
herrn", nachdem dieser versprochen hat, sie „bey
Ihren alten Herkhommen vnd Gerechtigkayt bleiben
zu lassen" und für Beilegung ihrer Weidgangs-Streitig-
keit mit „denen von Braytenbach" besorgt zu sein.
Der Zentgraf von Beerfelden als Vertreter des Grafen
Georg zu Erbach erklärt sich mit Huldigung und
Eidesleistung in dieser Form einverstanden. 2. Buch
der Hui düngen Blatt 28.

Die Huldigungen von 1650, 1714 und 1728 s. bei
Boxbrunn, die von 1754 s. bei Einbach.

Hattenbach (eingegangener Ort bei Crispenhofen).

Um 1440. Im Zinsbuche H, Blatt 178 heißt es:

„Item ein apt vnd sine closter zu Amorbach ist ein
lehenherre der obgeschriben hübe.

Item der groß zehenden da selbste ist ganeze vnßer,
vnd der pferrer zu Porchtenberg vnd zu Crispenhoffen
nemen den kleynen zehenden."

Hettigenbeuern (sö. Amorbach).

1395. Im Urbar, Blatt 167 unter Hedegebure:

„Item zu dem ersten ist der groß vnd der cleyn
zehenden ganeze des closters."

Hieran schließen sich die Gefalle von den 8 Huben
, dem Hof, den Lehen und der Mühle.

Blatt 171: „Item daz dorffe git mit einander vor
ein win fure viij vneze heller, vnd wan man die nit
nemen wolte, so solten sie dem closter ein winfure
thune in zweyn fassen."
1412. Oktober 1. Auf Bitten „Dyttherichs apt zu Amorbach
. . belude Gocze vnd Albrecht egenanten [seil.


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