Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0114
100

Krehs

Hornbach] zwang vorbehalten, vnd er Dieterich Echter als uni-
uersal Vogther daran kein Eintrag noch Hinderung
thun solle vnd wolle. Deßgleichen daß die gultbare
Zinßleuth vnd deren ein Iglicher, allermaßen er ge-
spant, Ime Dieterich Echtem vnd seinen Erben alle
Jahr, vnd jhn einem jglichen .Tar besonders, einen
Tag vber, vnd mehr oder weiter nicht, Fron vnd
Dinst zugelegenheit der Anweißung nach leisten, auch
Ime daran für baß kein Hindernuß geschehen solle."
Nimmt das Kloster eins oder mehrere seiner Güter
wieder in eigene Bewirtschaftung, so fällt dieser dem
Vogt zu leistende Frondienst weg. Original.
1590. Juli 26. Das Erzstift Mainz und das Stift Würzburg,
von dem Groß- und Klein-Hornbach zu Lehen gehen,
nehmen diesen Vergleich an und bestätigen ihn. Original
.

1395. Klein-Hornbach. Im Urbar, Blatt 160, folgender
Eintrag über Cleyn Hornbach: „Item die obgeschriben
[4] gut faugt Eberhart Rüde vnd ist doch daz closter
der selben gut ein lehen herre vnd nymt auch alle
feile dar vff.

Census de Curia ibidem.

Item Sturmin git 1. heller vnd j fasenachthun mit
sinen rechten vnd j sumerhune.

Item Nolcz git 1 heller vnd j fasenachthune mit
sinen rechten vnd j sumerhune.

Item der obgeschriben hoffe git auch xij sumern
körn vnd vj sumern habern, vnd sal man die frucht
weren vff des closters sale zu Amorbach; vnd ist ein
apt vnd sine closter faut vnd here vber den hoffe,
vnd sal man die frucht weren mit dem closter moß."
Um 1440. Im Zinsbuch H, Blatt 240, lautet der Eintrag: „Item
den hoffe hatt ytzunt jnn Henne Lincke drue fierteil
vnd gytt jerlich zwolffe sumern korns, sehs sumern
habern clostermaß, vnd sali vns die anttwartten vff
vnßern salle, vnd gytt achthalben torneß, halp vff sant
Walpurg tag vnd halp vff sant Mertestag, vnd ein
sumerhune vnd ein fasenachthune mit sinen rechten.

Item der alt Dymer hat des obgnanten hoflfs ein
fierteile, vnd gytt jerlich vire sumern korns, die sali


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0114