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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0117
DicWcistüincr des («ottesliaiises u. der (iotteshausleute von Ainorbach

derte vnd hische der obgedachte herr Jost | Kirchzell
apte an die schultessen, heinburger, gerichte vnd gancze
vndalle gemeyne der hernochgeschriben dorffer vnd Wyler
nemlich Kirchczell, Odolfczell, Dorinbach, Preyden-
bach, Preydenbuch vnd Wattenbach, die dan alle ge-
meinlich vnd sunderlich geinwertig woren an dem
gericht, das sie jme vnd seinem c] oster huldung thun
vnd sweren vnd geloben wolten, als sie dan jme als
eynem newen apt vnd seinem closter zu Amorbach
soliche huldung von altem herkomen vnd von rechts
wegen schuldig vnd pflichtig, auch allen seinen vor-
faren epten gescheen were, als er dan auch des halber
seins closters freiheit vnd salbuch darüber vnd
ander besagen vor dem gericht vnd allen meinglich
uerlesen vnd hören lisse. Also gingen die gemelten
schultessen, heinburger vnd gancze gemeyne der ob-
gedachten dorff vnd gericht mitsampt vnd gemeinlich
an ein gespreche. Vnd noch langen zyttigen berode
vnd bedencken do quomen sie wol besunden eyn-
mutiglich vnd goben dem obgenanten herrn Josten
apt zu Amorbach sie alle vnd ir iglicher jnsunder
sein trewe vnd gelopten jme mit der hant vnd
swuren als dan dar noch gemeinlich mit uffgerackten
fingern eynen leiplichen eyde zu got vnd den heiligen,
jme vnd seinem closter getrew vnd holdt zu sein,
sein vnd seines closters schaden zu warnen vnd frommen
zu werben vnd zu sein vnd seines closters rechten
zu gewarten on alle geuerde." Original.

1460. Dezember 1. Weistum. „. . jn dem dorffe Kirchzelle
. . vnter dem rathuß ist personlich erschienen
. . . herre Joste aptte des closters zu Amorbach . . .
vnd mit Ime etliche seiner conuents hern an eynem
vollen besecztten, gehegtten gericht doselbst vnd jn
gegenwertikeit der amptluthe zu den Zeiten, mit na-
men Heinrichs von Sickingen amptman zu Wilden-
bergk vnd Gotfrid Schneydß von Greusaw keller zu
Amorbach vnd Hansen von Breith schultis vnd zent-
greue auch zu Amorbach, vnd jn bey wesen meyn
hernach gnanten offenschriber vnd brocht für, wie
er . .. vnd fordert doruff jn vleissigem bittend an


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