http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0118
104
Krell»
Kirchzelll die obgnanten amptluthe vmb gonnung vnd verwil-
ligung vnd die schepffen auch zu heissen, das sie Irne
vnd seinem closter durch ireii rechtspruch jn vrteils
weise iren alten vnd vorfarn nach ofFenten vnd zu
recht nach sprechen sein vnd seins closters alte her-
kommene freiheit vnd gereclitikeit; vnd ob die
schöpften die begerten zu hören, so hette er sein
bucher by Ime vnd wolte sie die gerne hören
lassen. Also vnd nach gutem berade vnd besynnen
der schöpften mit den amptluthen obgemelten vnd
auch verhorung der bucher haben die schöpften . . .
gesprochen . . zum ersten, wann ein neuwer aptte wirt,
so sollen die von Zelle vnd die nachgeschriben dorff
mit namen Wattenbuch, Odorffszelle, Dorungbach,
Breydenbach vnd Breydenbuch dem selben apte
globen ..." u. s. w., wie im Urbar von 1395, nur
mit folgender, durch die Verschiedenheit der Zeit
bedingter Abweichung:
„Item auch haben die hernachgeschriben schöpften
besagtte, das Heinrich Rüde biß here zu Breydenbach
, vnd Eberhart von Durn, den man nennet von
Rieppergk, vnd die zu jme hören zu Breydenbuch
verbietter vnd erleuber sind, Strohe vnd hewe hin-
wegk zu füren vnd die gute doselbst zu bebuwen;
vnd sunst haben sie alle die recht zum rechten geweist
, die eyn apte vnd sein closter in denselben
zweyen dorffen haben sollen, jn aller forme als zu
Zelle vnd in den andern dorffen als obgeschriben stet
nichtz ußgenommen."
Folgen die Namen der Schöffen und der Zeugen.
Original-Instrument des Notars Johannes Mantel.
1585. November 12. „In dem Dorff Kirchzell auff dem
Rath-H au ß . ." läßt „Joannes ain erwöltter vnnd
bestettigter Abbtte . . . deß Closters zue Amorbach
. . . von nachuolgenden Dörffern, alls nemblichen
Kirchzell, Wattenbach, Odorffzell vnnd Doringsbach
. . . durch . . Adam Züern Churfurstlichen Mainzischen
Keller zu Amorbach . . Erbhuldung" fordern. Nachdem
Abt Johann seine Bereitwilligkeit erklärt, „sie
bey allter Gerechtigkait vnd Herkhommen bleiben zu
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1902/0118