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Die Schlossruine Burgheim am Rhein

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stellt hat, Kreutter oder Kolb. So beruht beispielsweise die
Nachricht von dem Übernachten Karls des Großen in Burgheil»
auf einem Irrtum Kolbs, der eine Mitteilung Kreutters und
spätere Vorkommnisse missverstand und verwechselte. Kreutter
erzählt nämlich1 zum Jahre 1346, dass sich Kaiser Karl IV.
schon in den ersten Monaten seiner Regierung an den Grenzen
unseres Vaterlands gezeigt habe; „denn die Bürger von Straßburg
", sagt er, „legten ihm schon den 14. Christmonats den
Huldigungseid ab. Von dieser Stadt reisete Karl durch das
Elsass nach Basel, wo er auch den Eid der Treue empfing,
und ein gleiches Zeichen der Unterwerfung von den Städten
Konstanz und Zürich durch den Erzmarschall und Kurfürst von
Sachsen, Rudolf, schriftlich abfordern ließ. Den 26. verlässt
Karl IV. die Stadt Basel und fuhr auf dem Rhein mit einem
Teil seines Gefolgs bis auf Burgheim, wo er übernachtete. Den
folgenden Tag setzte er seine Reise bis Hagenau fort" usw.
Diesen Bericht über Karl IV., dessen genannte Reise übrigens
erst in die gleiche Zeit des Jahres 1347 fiel, wo er, wie die
„Chronik des Matthias von Neuenburg"2 meldet, im Dezember
den beschriebenen Weg machte und am 26. „auf der Burg (zu)
Burgheim" übernachtete, — diesen Bericht über Karl IV. bezog
Kolb irrigerweise auf Karl den Großen und fügte ihm —
ebenso unverständlich — Angaben über die seit dem M.Jahrhundert
von den Lehnsherren zur baulichen Unterhaltung der
Burg bewilligten Hülfsgelder bei. Kreutter erwähnt ferner
eines Mangold von Burgheim in den Jahren 1259,1267 und 1281,
woraus dann Kolb und seine Nachbeter fälschlich „Inhaber"
von Burgheim gemacht haben. In dieser Weise geht es fort,
so dass eine auf quellenmäßiger Forschung beruhende Darstellung
der Geschichte Burgheims ein Stück Arbeit bedeutet,
um so mehr, als es neben dem unsrigen noch zwei ungefähr
gleichaltrige und nicht sehr weit entlegene Burgheim gibt: das
eine Vorstadt von Lahr, das andere bei Barr im Unterelsass,
auf die oft fast mit denselben Gründen ein Teil, besonders der

1 A. a. 0. 2, 78. Vgl. auch „Die Regesten des Kaiserreichs unter
Kaiser Karl IV. 1346—1378". Innsbr. 1877. S. 46.

2 Übers, von G. Grandaur. Leipz. 1892. S. 159.


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