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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0020
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P. Albert

Eppo dem Jüngern von Hattstatt mit Schloss und Stadt
Burgheim belehnt. Der Pfandschilling betrug 1500 Gulden,
wovon 700 Griüden als Baugeld gelten sollten, „zusambt dem
alten pfantschilling; und si sollen", wird beigefügt, „die
kirchensäz zu Burckhaim und Uchtingen auch zu leihen haben,

aber das halb ungelt vom landzoll
soll an der stat verpaut
werden" *. Hiervon abweichend
heißt es in dem Lehenbrief für
Eppo von 1369: „der pfantschilling
ist 100 mark silbers, 1 mark
per 5 gülden zu raiten, zusambt
dem alten pfantschilling"2. Noch
1412 wird der (um 1415 verstorbene
) Eppo III. als Besitzer
oder Mitbesitzer von Burgheim
genannt3, das von ihm
unmittelbar auf seinen Neffen
Anton und seinen Schwiegersohn
Wappen der Freiherrn Hugelmaim von Rathsamhausen

von Staufen. .

übergegangen zu sein scheint.
Als Erben Hugelmanns treten neben Bertold von Staufen
dann Hans und Lutemann von Rathsamhausen4 auf, wie

Österreich am 9. Juni 1386 in der Schlacht bei Sempach gefallen war.
Vgl. Kindler von Knobloch a. a. O. 1, 221.

1 Statthalterei-Archiv Innsbruck. Schatzarchiv-Repert. Bd. 2-
Bl. 56.

2 Das. Bd. 2. Bl. 57.

3 Urk. d. Heiliggeistspitals zu Freiburg i. Br. 2, S. 32 Nr. 824.

4 Die Ritter von Rathsamhausen nannten sich nach ihrem
Stammschloss R., das an den Ufern der III zwischen den Weilern Ober-
und Niederrathsamhausen lag. Die Familie gehört zu den ältesten Rittergeschlechtern
des Elsasses. Ritter Friedrich von (Ratzen-)Husen war
ein reichbegabter Minnesänger, gest. auf dem dritten Kreuzzug 1190 in
Kleinasien. In der Schlacht von Sempach 1386 fielen 3 Ritter von R.
Der ältere Zweig der Familie, von R. zum Stein, erlosch 1689 im Mannsstamm
mit Georg Gottfried. Der jüngere Zweig, von R.-Ehenweier,
die das „Königtum" über die Kesselflicker im Elsass besasseu und zu
denen die Pfandbesitzer von Buvgheim geboren, erloscb mit dem 1828 zu


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